IGeL Individuelle Gesundheitsleistungen

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Die Abkürzung IGeL steht für „Individuelle Gesundheitsleistungen“. Darunter versteht man alle Leistungen die nicht zum festgeschriebenen Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gehören. Das sind zum Beispiel Atteste und Reiseimpfungen, aber auch bestimmte medizinische Maßnahmen zur Vorsorge, Früherkennung und Therapie von Krankheiten. Bekannt sind die Messung des Augeninnendrucks zur Vorsorge und Früherkennung eines Glaukoms oder der PSA Test zur Früherkennung von Prostatakrebs. Individuelle Gesundheitsleistungen müssen vom Patienten selbst bezahlt werden. Von den Krankenkassen werden diese Maßnahmen nicht übernommen, weil ihre Wirksamkeit umstritten oder noch nicht hinreichend nachgewiesen wurde. Für viele Ärzte stellen IGeL Leistungen eine zusätzliche Einnahmequelle dar. Für den Patienten allerdings ist es nahezu unmöglich zu beurteilen wie sinnvoll eine IGeL Leistung ist. Bevor man also diese Leistungen in Anspruch nimmt sollte man sich gründlich informieren. Rat und Hilfe bieten hier nicht nur die Verbraucherverbände, sondern auch die Krankenkassen.