Fragen zur Mitgliedschaft
Pflichtversicherte können seit 01.01.1996 ebenso wie freiwillig Versicherte zwischen verschiedenen Krankenkassen wählen.
Mitglied einer Betriebskrankenkasse können Sie werden wenn
- die Betriebskrankenkasse offen ist. Dies ist möglich für ganz Deutschland oder für bestimmte Regionen
- Sie in einem Betrieb beschäftigt sind, für den eine Betriebskrankenkasse besteht
- Sie den Arbeitgeber wechseln. Sie können dann weiterhin Mitglied Ihrer traditionellen Betriebskrankenkasse bleiben;
- Ihr Ehepartner BKK Mitglied ist. Auch wenn Sie bei einer anderen gesetzlichen Krankenkasse Mitglied sind, können Sie der Betriebskrankenkasse beitreten
- Sie bisher als Angehöriger beitragsfrei mitversichert waren und diese Familienversicherung endet
- Außerdem können Rentner und Andere die Betriebskrankenkasse wählen, in deren Betrieb sie beschäftigt gewesen sind