Abwicklung von aufgelösten und geschlossenen Betriebskrankenkassen

Neben der Vereinigung von Betriebskrankenkassen, ist es auch möglich, dass Betriebskrankenkassen aufgelöst oder geschlossen werden und keine Krankenkasse als direkter Rechtsnachfolger eintritt. Wird eine Betriebskrankenkasse geschlossen, müssen die Versicherten im Rahmen des Krankenkassenwahlrechts eine neue Krankenkasse wählen. Die geschlossene Betriebskrankenkasse nimmt zwar nicht mehr aktiv am Marktgeschehen teil, jedoch sind noch eine Vielzahl von Abwicklungsarbeiten notwendig, bis eine vollständige Auflösung der Betriebskrankenkasse erreicht ist.

Die in Abwicklung befindliche Betriebskrankenkasse muss auch weiterhin gerichtlich und außergerichtlich vertreten werden. Das Sozialgesetz sieht vor, dass hierfür weiter der Abwicklungsvorstand zuständig ist. Scheidet der Vorstand aus seinem Amt aus, kann der zuständige BKK-Landesverband die Abwicklungsarbeiten übernehmen.

Neben den monetären Abwicklungsarbeiten gehört z.B. auch die Auskunftserteilung an Versicherte zu ihren Versichertenzeiten zu den weiteren Aufgaben.
Letztendlich werden unter Beachtung der Aufbewahrungsfristen auch bei geschlossenen Kassen Versicherungsverzeichnisse längstens 30 Jahre aufbewahrt.

Für folgende Betriebskrankenkassen hat der BKK-Landesverband NORDWEST unter anderem die Abwicklungsarbeiten übernommen:

  • BKK Airbus in Abwicklung
  • BKK Systemtechnik in Abwicklung
  • BKK Düsseldorf in Abwicklung
  • BKK Stadt Duisburg in Abwicklung
  • BKK Hille & Müller in Abwicklung
  • BKK Hamburg-Süd in Abwicklung

Ehemalige Versicherte, die zur Stellung eines Rentenantrages noch Nachweise über frühere Versicherungszeiten benötigen, können diese über den BKK-Landesverband NORDWEST erhalten.

Auskünfte erteilt:

Heiko Wolgast
Tel. 040 251505-289
E-Mail: heiko.wolgast@bkk-nordwest.de