Hautkrebsvorsorge für Versicherte vor Vollendung des 35. Lebensjahres
Hautveränderungen werden von vielen Menschen als banale Erkrankung angesehen. Ihre Gefährlichkeit bezüglich der Entstehung von Hautkrebs wird unterschätzt. Dabei zählt Hautkrebs zu den in den letzten Jahren schnell zunehmenden Krebsarten; zugleich ist der Hautkrebs die Krebsart, für die bei einer gezielten Früherkennung nachweislich große Heilungschancen bestehen.
Neben den gesetzlich geregelten Krebsfrüherkennungsuntersuchungen wurde ein Vertrag zur Hautkrebsvorsorge in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein für Versicherte vor Vollendung des 35. Lebensjahr geschlossen.
Ziel des sogenannten Hautkrebs-Screening ist es, Hautkrebs und Hautauffälligkeiten in einem frühen Stadium zu erkennen. Die Auflichtmikroskopie unterstützt dabei den Arzt bei der Unterscheidung zwischen einer harmlosen und einer gefährlichen Hautveränderung. Neben der ärztlichen Untersuchung wird über das persönliche Hautkrebsrisiko und über geeignete Schutzmaßnahmen zur Verhütung bösartiger Hautkrebserkrankungen informiert. Festgestellte Hauterkrankungen werden der kurativen Behandlung zugeführt.
Durch diesen Vertrag haben Versicherte der teilnehmenden Betriebskrankenkassen Anspruch auf eine Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs alle zwei Jahre bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres. Ab Vollendung des 35. Lebensjahres besteht ein gesetzlicher Anspruch auf eine Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs alle zwei Jahre.
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