725 .000 EUR Pauschalförderung der gesetzlichen Krankenkassen für die Selbsthilfe in Mecklenburg – Vorpommern im Jahr 2018

23.04.2018–Die gesetzlichen Krankenkassen in Mecklenburg-Vorpommern stärken die gesundheitsbezogene Selbsthilfe auch in diesem Jahr: Rund 725.000 Euro kommen den Selbsthilfegruppen, den Landesorganisationen der Selbsthilfe sowie den Selbsthilfekontaktstellen in Mecklenburg-Vorpommern im Rahmen der kassenartenübergreifenden Gemeinschaftsförderung zugute.
Rund 241.000 Euro gehen an 380 Selbsthilfegruppen in Mecklenburg-Vorpommern. In diesen schließen sich Betroffene und ihre Angehörigen in Eigeninitiative zusammen, um durch gegenseitige Hilfe die Folgen chronischer Erkrankungen zu meistern.

Für die vielfältigen Aufgaben von 21 Landesorganisationen der Selbsthilfestellen die Krankenkassen 2018 weitere 177.000 Euro zur Verfügung. Die Landesorganisationen der Selbsthilfe beraten und vernetzen die angeschlossenen Selbsthilfegruppen. Sie organisieren Schulungen, Seminare und Konferenzen für ihre Mitglieder. Sie erstellen Informationsmaterialien und nehmen als Interessenvertreter der Selbsthilfe zu wichtigen gesundheits- und sozialpolitischen Themen Stellung.
Ferner erhalten die acht Selbsthilfekontaktstellen in Mecklenburg-Vorpommern in diesem Jahr rund 307.000 Euro für ihre wichtige Arbeit.

Diese unter stützen in den Regionen die Selbsthilfegruppen bei der Gründung und der täglichen Arbeit, sind Ansprechpartner für alle an der Selbsthilfe Interessierten, vermitteln Betroffene und bieten Schulungen an. Gleichzeitig fördern die Kontaktstellen die Kooperation der Selbsthilfegruppen untereinander sowie die Zusammenarbeit mit Ärzten, Apotheken, Kliniken und weiteren Akteuren des Gesundheitswesens. Zusätzlich zur kassenartenübergreifenden Gemeinschaftsförderung, die der finanziellen Unterstützung der routinemäßigen selbsthilfebezogenen Aufgaben dient, fördern die gesetzlichen Krankenkassen/-verbände in Mecklenburg-Vorpommern viele neue und innovative Selbsthilfeprojekte im Rahmen der kassenindividuellen Projektförderung. Diese ermöglicht es der Selbsthilfe, zeitlich begrenzte Vorhaben außerhalb des Selbsthilfealltags durchzuführen und gemeinsam mit den Krankenkassen zu realisieren.