Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung

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Neben der Patientenverfügung gibt es zwei weitere Dokumente die als Vorsorge wichtig sein können: die Vorsorgevollmacht und die Betreuungsverfügung. Mit einer Vorsorgevollmacht beauftragt man eine Person der man vertraut stellvertretend für einen selbst zu handeln, zu entscheiden und Verträge abzuschließen – entweder umfassend oder in abgegrenzten Bereichen. Diese Vollmacht wird nur dann gültig, wenn man selbst dazu nicht mehr in der Lage ist. Diese Vollmacht kann dem Beauftragten auch jederzeit entzogen werden, genauso kann die Vorsorgevollmacht inhaltlich jederzeit verändert werden. Bei der Betreuungsverfügung handelt es sich um eine Willensäußerung, mit der jemand für den Fall seiner Betreuungsbedürftigkeit Vorschläge macht wer die Betreuung übernehmen soll, in aller Regel eine Person des Vertrauens. Ein Betreuer nimmt Interessen wie zum Beispiel die Art oder den Ort der Pflege oder die Art der Versorgung wahr. Genauso wie man eine Person als Betreuer festlegen kann können auch Personen ausgeschlossen werden. Formulare für beide Vorsorgeinstrumente finden sich auf der Internetseite des Bundesjustizministeriums und auf den Seiten vieler Wohlfahrtsverbände.