Patientenverfügung

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Jeder Mensch hat das Recht für sich zu entscheiden, welche medizinischen Maßnahmen für ihn ergriffen werden. Wenn ein Mensch nicht mehr entscheidungsfähig ist, dann greifen seine in der Patientenverfügung festgelegten Wünsche. Das wurde im Dritten Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts nochmals eindeutig festgelegt. Damit besteht Rechtsklarheit und Rechtssicherheit nicht nur für die Patienten, sondern auch für Ärztinnen und Ärzte, Betreuerinnen und Betreuer und Bevollmächtigte: dem Patientenwillen muss in jedem Fall Folge geleistet werden. Viele Menschen wissen vermutlich nicht Bescheid über die Rechte, die Ihnen im Falle der Nichtentscheidungsfähigkeit zustehen – im Beitrag sind die wichtigsten Informationen zur Patientenverfügung zusammengefasst. Empfehlungen zum Verfassen einer Patientenverfügung in Form von Textbausteinen und wichtigen Informationen finden sich auf der Internetseite des Bundesjustizministeriums.