Familie liegt im Bett mit Kindern, der Hintergrund und alles herum ist weiß gehalten

Vorsorge

Vorsorgeleistungen

Die Gesetzlichen Krankenkassen unterscheiden zwischen verschiedenen Leistungsarten:

  • Vorsorgeleistungen, die eine Schwächung der Gesundheit beheben sollen,
  • Rehabilitationsleistungen, die eine bereits bestehende Krankheit oder Behinderung beseitigen oder wenigstens mildern sollen.

Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen können entweder stationär oder ambulant durchgeführt werden. Grundsätzlich haben alle BKK Versicherten, d.h. auch Rentner und mitversicherte Ehepartner, Jugendliche und Kinder, Anspruch auf solche Leistungen.

Stationäre Leistungen

Stationäre Vorsorge- und Reha-Leistungen finden in speziellen Einrichtungen statt. Dort werden die Versicherten nicht nur behandelt und versorgt, sondern sie wohnen auch dort. Die Kosten für stationäre Vorsorge- und Rehabilitation werden von der Betriebskrankenkasse grundsätzlich voll übernommen. Auch hier muss der Versicherte einen gesetzlich vorgeschriebenen Eigenanteil zahlen: 10,- € für jeden Tag der Maßnahme.

Bei einer Anschlussrehabilitation, die sich an eine Krankenhausbehandlung anschliesst, ist die Zuzahlung – zusammen mit der Zuzahlung bei einer Krankenhausbehandlung – auf insgesamt 28 Tage im Kalenderjahr begrenzt.

Ambulante Vorsorgeleistungen

Bei ambulanten Vorsorgeleistungen (früher: „Offene Badekuren“) werden bestimmte Angebote am anerkannten Kurort genutzt. Für ihre Unterbringung und Verpflegung sorgen die Versicherten selbst. Bei ambulanten Vorsorgeleistungen trägt die Betriebskrankenkasse die Kosten für

  • die kurärztliche Behandlung, einschl. der verordneten Arzneimittel,
  • kurortspezifische Heilmittel, wie z.B. Bäder und Massagen,
  • spezifische Heilmittel, wie z.B. Krankengymnastik.

Zu den übrigen Kosten der Vorsorge, wie Unterbringung und Verpflegung, zahlt die Betriebskrankenkasse einen Zuschuss bis zu 13,- €, bei chronisch kranken Kleinkindern (1. bis 6. Geburtstag) ggf. bis zu 21,- €, je Tag (gesetzliche Höchstgrenze). Bei allen verordneten Maßnahmen gelten für den Versicherten die gleichen gesetzlichen Zuzahlungen, die auch zu Hause zu leisten wären.

Versicherte unter 18 Jahren sind von allen Zuzahlungen befreit. Außerdem gelten auch bei den Zuzahlungen im Zusammenhang mit Vorsorgeleistungen die Belastungsgrenzen

Weitere Reha-Leistungen

Neben den „echten“ Rehabilitationsmaßnahmen bezahlt die Betriebskrankenkasse weitere Leistungen im Bereich der „Rehabilitation“. So übernimmt sie z.B. die Kosten für Maßnahmen zur Wiedereingliederung in das „tägliche Leben“ nach Unfällen oder Krankheiten. Im Rahmen der medizinischen Rehabilitation gehören hierzu die Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln sowie ambulante Maßnahmen am Wohnort, wie Sprachheilbehandlung oder physikalische Therapie (z. B. Rehabilitationssport und Funktionstraining unter ärztlicher Aufsicht und medizinische Bäder). Auch hier sind vielfach Eigenbeteiligungen der Patienten gesetzlich vorgeschrieben.

Vorsorge und Reha für Mütter und Väter (früher „Mütterkuren“)

Für erholungsbedürftige Mütter und Väter gibt es spezielle Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen. Die Betriebskrankenkasse trägt die gesamten Kosten einer solchen Maßnahme. Für die Versicherten fällt lediglich die gesetzlich vorgeschriebene Eigenbeteiligung in Höhe von 10,- € je Kalendertag an. Väter sind dabei in gleicher Weise anspruchsberechtigt wie Mütter.

Die Maßnahmen zur Vorsorge und Rehabilitation für Mütter und Väter werden in Häusern des Müttergenesungswerkes oder ähnlichen Einrichtungen durchgeführt, dauern in der Regel drei Wochen und dürfen normalerweise frühestens nach vier Jahren wiederholt werden. Die Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen unter ständiger ärztlicher Verantwortung stehen und sich zur Qualitätssicherung bei ihren Leistungen verpflichten.