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Ca. 70 % der Bürger wären bereit, nach ihrem Tod Organe zu spenden, allerdings halten nur wenige Menschen ihre Entscheidung schriftlich fest oder teilen sie den nahe stehenden Menschen mit.
Viele Angehörige, die von den Ärzten in der Klinik um die Einwilligung zur Organentnahme bei einem Verstorbenen gebeten werden, sind daher unsicher, mit welcher Entscheidung sie dem Willen des Verstorbenen entsprechen.
Daher ist es wichtig, sich zu Lebzeiten mit dem Thema Organspende zu beschäftigen, um so zu einer persönlichen Entscheidung zu kommen. Wer seine eigene Entscheidung in einem Organspendeausweis festhält, schafft Klarheit und erspart seinen Angehörigen unter Umständen eine große Belastung.
Weitere Informationen finden Sie auf www.organspende-info.de
(Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung BZgA).
Jährlich benötigen rd. 40.000 Kinder und Jugendliche Leistungen der Frühförderung. Viele Kinder mit Behinderungen und Entwicklungsstörungen und ihre Eltern sind insbesondere auf verlässliche Versorgungsangebote bis zur Einschulung angewiesen. In Nordrhein-Westfalen ist als erstem Bundesland in Deutschland eine Landesrahmenempfehlung zur Umsetzung der Frühförderungsverordnung des Bundes (FrühV) am 01. April 2005 in Kraft getreten. Damit ist ein wesentlicher Schritt zur Konkretisierung der Anforderungen an interdisziplinäre Frühförderstellen und sozialpädiatrische Zentren vollzogen und sind die Chancen für eine flächendeckende und zielgerichtete Weiterentwicklung des Systems der Frühförderung erhöht worden.
Die Landesrahmenempfehlung für NRW und die Frühförderungsverordnung des Bundes (FrühV) steht als pdf-Datei zum Download bereit.