Für Hamburg bieten wir Ihnen mit diesem Vertrag ab dem 01.01.2021 für die Indikation Vorhofflimmern die qualitätsgesicherte Kardioversion im ambulanten vertragsärztlichen Bereich an.

Herzrhythmusstörungen gehören zu den häufigsten Herzerkrankungen. Es gibt vielfältige Formen von Herzrhythmusstörungen – das Vorhofflimmern ist die Häufigste.
Mit diesem Vertrag wird Versicherten bei denen eine tachykarde Herzrhythmusstörung festgestellt wurde und bei denen eine Indikation zur rhythmuserhaltenden Therapie besteht, die ambulante elektrische Kardioversion zur Wiederherstellung des normalen Herzschlages angeboten.
Am Vertrag nehmen Ärztinnen und Ärzte teil, die nachweislich als Kardiologen angestellt sind und/oder kardiologische Einrichtungen leiten und über entsprechende Nachweise und Qualifikationen verfügen.

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