BKK Selbsthilfeförderung – Ein Schritt zu mehr Gesundheit
Die gesundheitsbezogene Selbsthilfe hat sich zu einer der wichtigsten Säulen im Gesundheitsbereich entwickelt. Die Aktivitäten der Selbsthilfe sind von herausragender Bedeutung für die Prävention und Gesundheitsförderung in der Bevölkerung. Sie vervollständigen die professionellen Angebote der gesundheitlichen Versorgung, indem sie wertvolle Unterstützung bei der Krankheitsbewältigung leisten.
Grundlage für die Selbsthilfeförderung ist der Paragraf 20h im Sozialgesetzbuch V. Die darin enthaltenen gesetzlichen Bestimmungen werden durch den Leitfaden zur Selbsthilfeförderung (Grundsätze des GKV-Spitzenverbandes zur Förderung der Selbsthilfe gemäß § 20h SGB V) weiter ausgeführt und mit verpflichtenden Rahmenvorgaben präzisiert. Den aktuellen Leitfaden zur Selbsthilfeförderung finden Sie hier
Die jährlich verfügbaren Fördermittel der Krankenkassen sind gesetzlich festgelegt und werden jedes Jahr entsprechend der prozentualen Veränderung der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 Abs. 1 SGB IV angepasst. 2023 stehen 1,23 Euro pro Versicherten zur Verfügung.
Unter anderem ist im Gesetz die Aufteilung der finanziellen Mittel über zwei Förderstränge geregelt:
- die krankenkassenartenübergreifende Pauschalförderung und
- die krankenkassenindividuelle Projektförderung
Die Pauschalförderung erfolgt durch alle Krankenkassen/-verbände, die sich hierfür in sogenannten Arbeitsgemeinschaften (ARGE) Selbsthilfe zusammengeschlossen haben. Diese gibt es in Hamburg, Schleswig- Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen. Die Krankenkassen/-verbände entscheiden unter beratender Mitwirkung von Vertretern aus der Selbsthilfe über die Verteilung der Fördermittel, die der Selbsthilfe zur Unterstützung ihrer routinemäßigen originären gesundheitsbezogenen Selbsthilfearbeit (z.B. Raumkosten, Büromaterialien, Weiterbildungen, Gremiensitzungen, Informationsmaterialien, etc.) zur Verfügung gestellt werden.
Die Antragstellung erfolgt bei der ARGE des jeweiligen Bundeslandes, in der die Selbsthilfe ihren Sitz hat.
Im Rahmen der Projektförderung können Krankenkasse/-verbände Projekt fördern, also Vorhaben, die zeitlich und inhaltlich begrenzt sind und über die normalen Aktivitäten der Selbsthilfe hinausgehen.
Entsprechend den verschiedenen Förderebenen erfolgt die Förderung von
- Bundesorganisationen der Selbsthilfe durch den BKK Dachverband e.V.
- Landesorganisationen und der Kontaktstellen der Selbsthilfe durch den BKK-Landesverband NORDWEST
- Örtlichen/regionalen Selbsthilfegruppen durch BKK vor Ort
Der BKK-Landesverband NORDWEST nimmt die Projektförderung für die Betriebskrankenkassen in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein wahr, um Projekte von Landesorganisationen und Kontaktstellen der Selbsthilfe fördern zu können.
Förderschwerpunkte wurden nicht beschlossen. Ebenso wurde keine Antragsfrist festgelegt.
Selbsthilfeförderung in Hamburg
Krankenkassenartenübergreifende Pauschalförderung
Informationen zum Förderverfahren sowie die Antragsvordrucke zu der krankenkassenartenübergreifenden Pauschalförderungen für die regionale Selbsthilfegruppen, Landesverbände/-organisationen der Selbsthilfe und Selbsthilfekontaktstellen in Hamburg finden Sie unter:
https://www.gkv-selbsthilfefoerderung-hh.de/
Krankenkassenindividuelle Projektförderung
Der Antrag für eine kassenindividuelle Förderung der örtlichen/ regionalen Selbsthilfegruppen in Hamburg ist direkt an eine BKK zu richten. Eine Förderung durch den BKK-Landesverband NORDWEST ist leider nicht möglich.
Das Formular zur Beantragung projektbezogener Fördermittel für die Landesorganisationen der Selbsthilfe beim BKK-Landesverband NORDWEST finden Sie unter: https://www.gkv-selbsthilfefoerderung-hh.de/landesorganisationen-antragsformulare/
Bitte richten Sie Ihren Projektantrag an:
BKK-Landesverband NORDWEST
Kim Ebert
Friesenstr. 3
20097 Hamburg
Telefon: 040 / 251505-230
E-Mail: kim.ebert@bkk-nordwest.de
Selbsthilfeförderung in Mecklenburg-Vorpommern
Krankenkassenartenübergreifende Pauschalförderung
Zur Umsetzung der kassenartenübergreifenden Pauschalförderung gründeten die Krankenkassen/-Verbände in Mecklenburg-Vorpommern die Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfeförderung Mecklenburg-Vorpommern. Die beteiligten Krankenkassen/-verbände vereinbaren eine jährlich wechselnde Federführung.
Ansprechpartner der ARGE Selbsthilfeförderung im Jahr 2024:
BKK-Landesverband NORDWEST
Isabel Turnau
Postfach 990122
47298 Duisburg
gesundheit@bkk-nordwest.de
In Mecklenburg-Vorpommern müssen die Anträge von den Landesorganisationen sowie den Selbsthilfekontaktstellen bis zum 31.12.2023 und von den Selbsthilfegruppen bis zum 31.01.2024 bei der ARGE Selbsthilfeförderung vorliegen. Es gilt das Datum des Poststempels! Die Anträge für Selbsthilfegruppen, die sich erst im Laufe eines Förderjahres neu gegründet haben, sind bis zum 01.09. einzureichen.
Krankenkassenindividuelle Projektförderung
Der Antrag für eine kassenindividuelle Förderung der örtlichen/ regionalen Selbsthilfegruppen in Mecklenburg-Vorpommern ist direkt an eine BKK zu richten. Eine Förderung durch den BKK-Landesverband NORDWEST ist leider nicht möglich.
Bitte verwenden Sie zur Beantragung projektbezogener Fördermittel für Landesverbände/-organisationen der Selbsthilfe beim BKK-Landesverband NORDWEST das Formular „Projektantrag“.
BKK-Landesverband NORDWEST
Isabel Turnau
Postfach 990122
47298 Duisburg
gesundheit@bkk-nordwest.de
Selbsthilfeförderung in Nordrhein-Westfalen
Krankenkassenartenübergreifende Pauschalförderung
Informationen zum Förderverfahren sowie die Antragsvordrucke zu der krankenkassenartenübergreifenden Pauschalförderungen für die regionale Selbsthilfegruppen, Landesverbände/-organisationen der Selbsthilfe und Selbsthilfekontaktstellen in Nordrhein-Westfalen, finden Sie unter:
https://gkv-selbsthilfefoerderung-nrw.de/
Krankenkassenindividuelle Projektförderung
Der Antrag für eine kassenindividuelle Förderung der örtlichen/ regionalen Selbsthilfegruppen ist entweder an eine BKK oder an die zuständige BKK Arbeitsgemeinschaft zu richten. Weitere Informationen finden Sie unter:
https://gkv-selbsthilfefoerderung-nrw.de/regionale-foerderung-projektfoerderung/
Um das Verfahren für die Landesorganisationen der Selbsthilfe einfacher zu gestalten, haben sich die Krankenkassen/-verbände in NRW für ein koordiniertes Verfahren entschieden. Sofern ein gleichlautender Projektantrag bei allen nordrhein-westfälischen Krankenkassen/-verbänden gestellt werden soll, kann dieser über einen Projektantrag eingereicht werden. Eine koordinierte Bearbeitung des Antrages kann allerdings nur gewährleistet werden, wenn die vollständigen Unterlagen bis spätestens zum 30. April eingegangen sind. Die Koordination – auch Federführung genannt – übernimmt jeweils ein Vertreter/eine Vertreterin einer Krankenkasse/eines Krankenkassenverbandes. Die Federführung wechselt jährlich. Den Ansprechpartner sowie das Antragsformular finden Sie unter
http://gkv-selbsthilfefoerderung-nrw.de/landesorganisationen-projektfoerderung/
Möchten Sie Ihr Projekt nur mit dem BKK-Landesverband NORDWEST realisieren, senden Sie Ihren Antrag bitte direkt an:
BKK-Landesverband NORDWEST
Annabelle Buder
Postfach 990122
47298 Duisburg
Telefon: 0201 / 179-1539
E-Mail: annabelle.buder@bkk-nordwest.de
Selbsthilfeförderung in Schleswig-Holstein
Krankenkassenartenübergreifende Pauschalförderung
Informationen zum Förderverfahren sowie die Antragsvordrucke zu der krankenkassenartenübergreifenden Pauschalförderungen für die regionale Selbsthilfegruppen, Landesverbände/-organisationen der Selbsthilfe und Selbsthilfekontaktstellen in Schleswig-Holstein finden Sie unter:
https://www.gkv-selbsthilfefoerderung-sh.de/
Krankenkassenindividuelle Projektförderung
Der Antrag für eine kassenindividuelle Förderung der örtlichen/ regionalen Selbsthilfegruppen in Schleswig-Holstein ist direkt an eine BKK zu richten. Eine Förderung durch den BKK-Landesverband NORDWEST ist leider nicht möglich.
Das Formular zur Beantragung projektbezogener Fördermittel für die Landesverbände/-organisationen der Selbsthilfe beim BKK-Landesverband NORDWEST finden Sie unter:
https://www.gkv-selbsthilfefoerderung-sh.de/landesorganisationen-antragsformulare/
Bitte richten Sie Ihren Projektantrag an:
BKK-Landesverband NORDWEST
Kim Ebert
Friesenstr. 3
20097 Hamburg
Telefon: 040 / 251505-230
E-Mail: kim.ebert@bkk-nordwest.de
Für die Projektförderung von Bundes- und Landesorganisationen der Selbsthilfe sowie Selbsthilfekontaktstellen in den Bundesländern Hamburg, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen werden dem BKK-Landesverband NORDWEST von den Betriebskrankenkassen Selbsthilfefördermittel zur Verfügung gestellt.
Es ist uns wichtig, Transparenz über unsere Förderung der Selbsthilfe herzustellen. Neben der BKK-exklusiven Förderung unterstützt der BKK-Landesverband NORDWEST auch Projekte gemeinsam mit anderen Krankenkassensystemen. Übersichten über die verausgabten Fördermittel finden Sie hier:
- http://www.in-gang-setzer.de/
In-Gang-Setzer sind freiwillig Engagierte der lokalen Selbsthilfe-Kontaktstellen - Film zum Projekt „In-Gang-Setzer“
- http://www.koskon.de
Alle Selbsthilfe-Kontaktstellen in NRW auf einen Blick - http://www.selbsthilfenetz.de
Alle Selbsthilfegruppen in NRW auf einem Blick - http://www.gkv-selbsthilfefoerderung-nrw.de
Homepage der GKV in NRW zur Selbsthilfeförderung in NRW - https://www.gkv-selbsthilfefoerderung-sh.de/
Homepage der Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfeförderung Schleswig-Holstein zur Selbsthilfeförderung in S-H - http://www.selbsthilfe-sh.info
Informationen zu den Kontaktstellen in Schleswig-Holstein - www.selbsthilfe-mv.de
Informationen zu den Kontaktstellen in Mecklenburg-Vorpommern - http://www.selbsthilfemv.de/
Arbeitsgemeinschaft der Landesverbände chronisch kranker und behinderter Menschen und ihrer Angehörigen in Mecklenburg-Vorpommern - http://www.kiss-hh.de
Informationen zu der Kontaktstelle in Hamburg - https://www.gkv-selbsthilfefoerderung-hh.de/
Homepage der GKV zur Selbsthilfeförderung in Hamburg
In-Gang-Setzer® – Selbsthilfe auf den Weg bringen – ein neuer Weg in der Selbsthilfeunterstützung
Ein bundesweites Projekt des Paritätischen Nordrhein-Westfalen und der Betriebskrankenkassen
Das Konzept der In-Gang-Setzer®
Bundesweit ist ein wachsendes Interesse an Selbsthilfegruppen festzustellen. Die Anfangsphase einer Gruppe ist jedoch vielfach eine Zeit der Unsicherheit und Verletzbarkeit. Gerade den an Selbsthilfe interessierten Personen fehlen oft die kommunikativen Fähigkeiten, die Startphase einer Gruppe konstruktiv zu gestalten. Für viele an Selbsthilfe Interessierte würde deshalb eine Begleitung eine große Ermutigung darstellen. Aus Dänemark kam hierzu der Impuls der „In-Gang-Setzer“. Der Paritätische Nordrhein-Westfalen hat seit 2005 die Idee weiterentwickelt und mit großem Erfolg umgesetzt. Diese Erfahrungen bildeten die Basis für ein bundesweites Projekt.
Seit Projektbeginn wurden kontinuierlich neue Kontaktstellen in das Projekt einbezogen. 2007 waren acht Kontaktstellen beteiligt, im Zeitraum 2011 bis 2014 waren es um 30 und 2018 über 40 Kontaktstellen. Das große Interesse an der Arbeit mit In-Gang-Setzern zeigt den anhaltenden Bedarf an neuen Unterstützungsmöglichkeiten.
- Zurzeit sind 40 Selbsthilfe-Kontaktstellen aus sieben Bundesländern beteiligt.
- Die unterstützten Selbsthilfegruppen kommen schwerpunktmäßig aus den Bereichen psychische Probleme und chronische Erkrankungen.
- Aktuell werden spezielle Unterstützungsmöglichkeiten Menschen mit Migrations-hintergrund und für Pflegende Angehörige erprobt.
- Mitte 2018 fand „die 1.000-ste In-Gang-Setzung“ statt! D. h., über 1.000 Selbsthilfegruppen konnten durch In-Gang-Setzer neu auf den Weg gebracht werden.
- Über 70 % davon waren nach der In-Gang-Setzung so stabil, dass sie fortan selbständig tätig sein konnten.
Ein neuer Weg in der Selbsthilfe-Unterstützung: In-Gang-Setzer®
- Das bundesweite Projekt begann 2007
- Es wird durchgeführt vom Paritätischen Wohlfahrtsverband, Landesverband Nordrhein-Westfalen
- Die Projektfinanzierung haben die Betriebs-Krankenkassen übernommen (vorrangig der BKK-Dachverband und der BKK-Landesverband NORDWEST)
In-Gang-Setzer® umschreibt ein methodisches Konzept im Rahmen der Unterstützung von Selbsthilfegruppen und ist markenrechtlich geschützt. Der Ansatz beruht auf der Abnahme, dass ehemalige Mitglieder von Selbsthilfegruppen und / oder mit Selbsthilfe vertraute und geschulte Ehrenamtliche eine hohe Akzeptanz finden bei den Menschen, die sich in einer Selbsthilfegruppe engagieren (möchten).
In-Gang-Setzer sind ehrenamtliche Mitarbeiter*innen der Selbsthilfe-Kontaktstellen:
Sie stehen – gemeinsam mit der Kontaktstelle – zeitlich begrenzt den Selbsthilfegruppen (zumeist in der Startphase) zur Seite.
Sie unterstützen die Teilnehmer*innen dabei, miteinander zu reden und sich vertraut zu machen und achten auf förderliche Rahmenbedingungen für die Gruppenarbeit.
Am themenbezogenen Austausch der Gruppe beteiligen sie In-Gang-Setzer ausdrücklich nicht!
Die inhaltliche Abstinenz ist ein Schutz für die In-Gang-Setzer wie für die Gruppen. Es dürfen keine neuen Abhängigkeiten geschaffen werden, sondern die In-Gang-Setzung muss den Boden bereiten für eine Selbsthilfegruppe, die nach einer zeitlich begrenzten Begleitung alleine ihren eigenen Weg findet und dann selbstständig weitergeht.
Das Konzept der In-Gang-Setzer wird getragen von einer Haltung, die gut zu dem Ansatz von Selbsthilfe-Kontaktstellen passt. Die lokalen Kontaktstellen übernehmen die Auswahl der für eine In-Gang-Setzung infrage kommenden Selbsthilfegruppen sowie Anwerbung, Auswahl und Begleitung der In-Gang-Setzer. Deren Schulung wird durch die Projektleitung geleistet. Die In-Gang-Setzer treffen sich regelmäßig mit der Kontaktstelle, um gemeinsam das eigene Engagement zu reflektieren, Überbelastungen vorzubeugen und ggf. Unterstützung abzufragen.
Ermutigende Bilanz
Am Projekt beteiligt sind Selbsthilfe-Kontaktstellen in rund 50 Städten und Kreisen aus sieben Bundesländern. Seit Projektbeginn 2008 haben In-Gang-Setzer*innen bereits mehr als 1.300 Gruppen unterstützt, überwiegend beim Start.
Die In-Gang-Setzer begleiten die neuen Selbsthilfegruppen durchschnittlich viermal im Zeitraum von einem Vierteljahr. Der Anteil der Gruppen für Menschen mit psychischen Erkrankungen war erwartungsgemäß hoch. Überraschend war der hohe Anteil der Angehörigen-Gruppen, unter anderem zu den Themen Pflege und Demenz. Diese Gruppen kommen selten ohne Unterstützung zustande, eine längere Begleitung kann stabilisierend wirken.
Nahezu Dreiviertel der in Gang gesetzten Gruppen waren auch ein Jahr nach Abschluss der Begleitung weiterhin stabil und arbeiteten selbständig weiter. Das ist ein hoher Anteil, insbesondere angesichts der „Schwere“ mancher Anliegen, zu denen Gruppen in Gang gesetzt wurden.
Der Ansatz trägt
Das Hauptaugenmerk wird beim Ansatz der In-Gang-Setzung auf die Gründungsphase von Selbsthilfegruppen gelegt. Doch auch bereits bestehende Selbsthilfegruppen können von dieser Vorgehensweise profitieren. Daher wird an einigen Standorten die Erweiterung des Ansatzes als Hilfe auch für bereits aktive Gruppen („Wieder-In-Gang-Setzung“) erprobt. Gleiches gilt für die Gründung von Selbsthilfegruppen, wenn kein „Initiator“ bereit ist, aktiv zu werden, der Bedarf nach einer Selbsthilfegruppe aber offensichtlich ist.
Der Ansatz der In-Gang-Setzung hat sich inzwischen als Methode der Selbsthilfeaktivierung etabliert und erweist sich insbesondere auch als geeigneter Weg, „neuen“ Zielgruppen, wie etwa Migrant*innen, pflegenden Angehörigen oder jüngeren Menschen den Zugang zur Selbsthilfe zu erleichtern.
Informationsmaterialien
- Der Film „In-Gang-Setzer® – Selbsthilfegruppen anstoßen“
(23 Min.) stellt exemplarisch eine Schulung von In-Gang-Setzer vor und beschreibt die grundlegenden Ansatz des Projektes. Der Film kann kostenfrei (solange Vorrat reicht) per E-Mail angefordert werden.
Projektleitung, Kontakt:
Anne Behnen
Paritätischer Wohlfahrtsverband NRW
Tel.: 02151 96 190 29
E-Mail: in-gang-setzer@paritaet-nrw.org