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Nicht betriebliche Lebenswelten

Am 25. Juli 2015 ist das „Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und Prävention“ (Präventionsgesetz) in Kraft getreten.

Die Leistungen des Gesetzes beziehen sich auf Maßnahmen der Verhältnis- und Verhaltensprävention in nicht-betrieblichen Lebenswelten und Maßnahmen zur Gesundheitsförderung in Betrieben. Dabei geht es um die Handlungsfelder „Ernährung“, „Bewegung“, „Stressbewältigung“ sowie den „Umgang mit Nikotin und Alkohol“.

Zur Förderung und Unterstützung der Maßnahmen durch die gesetzlichen Krankenkassen/verbände, gelten die Kriterien des Leitfadens Prävention („Handlungsfelder und Kriterien des GKV-Spitzenverbandes zur Umsetzung der §§ 20 und 20a SGB V vom 21. Juni 2000 in der jeweils aktuellen Fassung“).

 

exklusiv

Der BKK Landesverband NORDWEST beteiligt sich zusammen mit drei weiteren BKK Landesverbänden (Bayern, Mitte und Süd) sowie den Betriebskrankenkassen an der Gesundheitsförderung und Prävention von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen.

 

kassenartenübergreifend

Unter dem Dach der gesetzlichen Krankenkassen/-verbänden beteiligt sich auch der BKK Landesverband NORDWEST an kassenartenübergreifenden Projekten in NRW, Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern. Dabei geht es um die Förderung von Gesundheit in allen Lebensjahren.