
BKK Selbsthilfeförderung – Ein Schritt zu mehr Gesundheit
Die gesundheitsbezogene Selbsthilfe hat sich zu einer der wichtigsten Säulen im Gesundheitsbereich entwickelt. Die Aktivitäten der Selbsthilfe sind von herausragender Bedeutung für die Prävention und Gesundheitsförderung in der Bevölkerung. Sie vervollständigen die professionellen Angebote der gesundheitlichen Versorgung, indem sie wertvolle Unterstützung bei der Krankheitsbewältigung leisten.
Grundlage für die Selbsthilfeförderung ist der Paragraf 20h im Sozialgesetzbuch V. Die darin enthaltenen gesetzlichen Bestimmungen werden durch den Leitfaden zur Selbsthilfeförderung (Grundsätze des GKV-Spitzenverbandes zur Förderung der Selbsthilfe gemäß § 20h SGB V) weiter ausgeführt und mit verpflichtenden Rahmenvorgaben präzisiert. Den aktuellen Leitfaden zur Selbsthilfeförderung finden Sie hier
Die jährlich verfügbaren Fördermittel der Krankenkassen sind gesetzlich festgelegt und werden jedes Jahr entsprechend der prozentualen Veränderung der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 Abs. 1 SGB IV angepasst. 2021 stehen 1,19 Euro pro Versicherten zur Verfügung.
Unter anderem ist im Gesetz die Aufteilung der finanziellen Mittel über zwei Förderstränge geregelt:
- die krankenkassenartenübergreifende Pauschalförderung und
- die krankenkassenindividuelle Projektförderung
Die Pauschalförderung erfolgt durch alle Krankenkassen/-verbände, die sich hierfür in sogenannten Arbeitsgemeinschaften (ARGE) Selbsthilfe zusammengeschlossen haben. Diese gibt es in Hamburg, Schleswig- Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen. Die Krankenkassen/-verbände entscheiden unter beratender Mitwirkung von Vertretern aus der Selbsthilfe über die Verteilung der Fördermittel, die der Selbsthilfe zur Unterstützung ihrer routinemäßigen originären gesundheitsbezogenen Selbsthilfearbeit (z.B. Raumkosten, Büromaterialien, Weiterbildungen, Gremiensitzungen, Informationsmaterialien, etc.) zur Verfügung gestellt werden.
Die Antragstellung erfolgt bei der ARGE des jeweiligen Bundeslandes, in der die Selbsthilfe ihren Sitz hat.
Im Rahmen der Projektförderung können Krankenkasse/-verbände Projekt fördern, also Vorhaben, die zeitlich und inhaltlich begrenzt sind und über die normalen Aktivitäten der Selbsthilfe hinausgehen.
Entsprechend den verschiedenen Förderebenen erfolgt die Förderung von
-
- Bundesorganisationen der Selbsthilfe durch den BKK Dachverband e.V.
- Landesorganisationen und der Kontaktstellen der Selbsthilfe durch den BKK-Landesverband NORDWEST
- Örtlichen/regionalen Selbsthilfegruppen durch BKK vor Ort
Der BKK-Landesverband NORDWEST nimmt die Projektförderung für die Betriebskrankenkassen in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein wahr, um Projekte von Landesorganisationen und Kontaktstellen der Selbsthilfe fördern zu können.
Förderschwerpunkte wurden nicht beschlossen. Ebenso wurde keine Antragsfrist festgelegt.
Krankenkassenartenübergreifende Pauschalförderung
Informationen zum Förderverfahren sowie die Antragsvordrucke zu der krankenkassenartenübergreifenden Pauschalförderungen für die regionale Selbsthilfegruppen, Landesverbände/-organisationen der Selbsthilfe und Selbsthilfekontaktstellen in Hamburg finden Sie unter:
https://www.gkv-selbsthilfefoerderung-hh.de/
Krankenkassenindividuelle Projektförderung
Der Antrag für eine kassenindividuelle Förderung der örtlichen/ regionalen Selbsthilfegruppen in Hamburg ist direkt an eine BKK zu richten. Eine Förderung durch den BKK-Landesverband NORDWEST ist leider nicht möglich.
Das Formular zur Beantragung projektbezogener Fördermittel für die Landesorganisationen der Selbsthilfe beim BKK-Landesverband NORDWEST finden Sie unter: https://www.gkv-selbsthilfefoerderung-hh.de/landesorganisationen-antragsformulare/
Bitte richten Sie Ihren Projektantrag an:
BKK-Landesverband NORDWEST
Kim Ebert
Süderstr. 24 (ab 01.02.2021: Friesenstr. 3)
20097 Hamburg
Telefon: 040 / 251505-230
E-Mail: kim.ebert@bkk-nordwest.de
Krankenkassenartenübergreifende Pauschalförderung
Zur Umsetzung der kassenartenübergreifenden Pauschalförderung gründeten die Krankenkassen/-Verbände in Mecklenburg-Vorpommern die Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfeförderung Mecklenburg-Vorpommern. Die beteiligten Krankenkassen/-verbände vereinbaren eine jährlich wechselnde Federführung.
Ansprechpartner der ARGE Selbsthilfeförderung im Jahr 2021:
Knappschaft
Frau Heike Josenhans
Millerntorplatz 1
20359 Hamburg
Tel. 040/ 30388 5415
heike.josenhans@kbs.de
In Mecklenburg-Vorpommern müssen die Anträge von den Landesorganisationen sowie den Selbsthilfekontaktstellen bis zum 31.12.2020 und von den Selbsthilfegruppen bis zum 31.01.2021 bei der ARGE Selbsthilfeförderung vorliegen.
Die Anträge für Selbsthilfegruppen, die sich im Laufe eines Förderjahres neu gegründet haben, sind bis zum 01.09. einzureichen.
Krankenkassenindividuelle Projektförderung
Der Antrag für eine kassenindividuelle Förderung der örtlichen/ regionalen Selbsthilfegruppen in Mecklenburg-Vorpommern ist direkt an eine BKK zu richten. Eine Förderung durch den BKK-Landesverband NORDWEST ist leider nicht möglich.
Bitte verwenden Sie zur Beantragung projektbezogener Fördermittel für Landesverbände/-organisationen der Selbsthilfe beim BKK-Landesverband NORDWEST das nachfolgende Formular.
Bitte richten Sie Ihren Projektantrag an:
BKK-Landesverband NORDWEST
Thomas Fritsch
Postfach 10 12 29
20008 Hamburg
Telefon: 040 / 251505-258
E-Mail: thomas.fritsch@bkk-nordwest.de
Krankenkassenartenübergreifende Pauschalförderung
Informationen zum Förderverfahren sowie die Antragsvordrucke zu der krankenkassenartenübergreifenden Pauschalförderungen für die regionale Selbsthilfegruppen, Landesverbände/-organisationen der Selbsthilfe und Selbsthilfekontaktstellen in Nordrhein-Westfalen, finden Sie unter:
http://gkv-selbsthilfefoerderung-nrw.de/
Krankenkassenindividuelle Projektförderung
Der Antrag für eine kassenindividuelle Förderung der örtlichen/ regionalen Selbsthilfegruppen ist entweder an eine BKK oder an die zuständige BKK Arbeitsgemeinschaft zu richten. Weitere Informationen finden Sie unter:
http://gkv-selbsthilfefoerderung-nrw.de/regionale-foerderung-projektfoerderung/
Um das Verfahren für die Landesorganisationen der Selbsthilfe einfacher zu gestalten, haben sich die Krankenkassen/-verbände in NRW für ein koordiniertes Verfahren entschieden. Sofern ein gleichlautender Projektantrag bei allen nordrhein-westfälischen Krankenkassen/-verbänden gestellt werden soll, kann dieser über einen Projektantrag eingereicht werden. Eine koordinierte Bearbeitung des Antrages kann allerdings nur gewährleistet werden, wenn die vollständigen Unterlagen bis spätestens zum 30. April eingegangen sind. Die Koordination – auch Federführung genannt – übernimmt jeweils ein Vertreter/eine Vertreterin einer Krankenkasse/eines Krankenkassenverbandes. Die Federführung wechselt jährlich. Den Ansprechpartner sowie das Antragsformular finden Sie unter
http://gkv-selbsthilfefoerderung-nrw.de/landesorganisationen-projektfoerderung/
Möchten Sie Ihr Projekt nur mit dem BKK-Landesverband NORDWEST realisieren, senden Sie Ihren Antrag bitte direkt an:
BKK-Landesverband NORDWEST
Julia Gerold
Hatzper Str. 36
45149 Essen
Telefon: 0201 / 179-1539
E-Mail: julia.gerold@bkk-nordwest.de
Krankenkassenartenübergreifende Pauschalförderung
Informationen zum Förderverfahren sowie die Antragsvordrucke zu der krankenkassenartenübergreifenden Pauschalförderungen für die regionale Selbsthilfegruppen, Landesverbände/-organisationen der Selbsthilfe und Selbsthilfekontaktstellen in Schleswig-Holstein finden Sie unter:
https://www.gkv-selbsthilfefoerderung-sh.de/
Krankenkassenindividuelle Projektförderung
Der Antrag für eine kassenindividuelle Förderung der örtlichen/ regionalen Selbsthilfegruppen in Schleswig-Holstein ist direkt an eine BKK zu richten. Eine Förderung durch den BKK-Landesverband NORDWEST ist leider nicht möglich.
Das Formular zur Beantragung projektbezogener Fördermittel für die Landesverbände/-organisationen der Selbsthilfe beim BKK-Landesverband NORDWEST finden Sie unter:
https://www.gkv-selbsthilfefoerderung-sh.de/landesorganisationen-antragsformulare/
Bitte richten Sie Ihren Projektantrag an:
BKK-Landesverband NORDWEST
Kim Ebert
Süderstr. 24 (ab 01.02.2021: Friesenstr. 3)
20097 Hamburg
Telefon: 040 / 251505-230
E-Mail: kim.ebert@bkk-nordwest.de
Dem BKK-Landesverband NORDWEST wurde im Förderjahr 2019 von den Betriebskrankenkassen ein Betrag in Höhe von 167.075,20 € für die Projektförderung von Bundes- und Landesorganisationen in den Bundesländern Hamburg, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen zur Verfügung gestellt.
Neben der BKK- exklusiven Förderung unterstützt der BKK-Landesverband NORDWEST auch Projekte gemeinsam mit anderen Kassensystemen.
Wir bedanken uns ganz herzlich beim BKK Dachverband, unseren Betriebskrankenkassen und den Selbsthilfeakteuren für die tolle Zusammenarbeit bei der Selbsthilfeförderung nach § 20h SGB V.
Die genaue Aufteilung und Übersicht der verausgabten Fördermittel für die Selbsthilfe finden Sie chronologisch hier:
- http://www.in-gang-setzer.de/
In-Gang-Setzer sind freiwillig Engagierte der lokalen Selbsthilfe-Kontaktstellen - Film zum Projekt „In-Gang-Setzer“
- http://www.koskon.de
Alle Selbsthilfe-Kontaktstellen in NRW auf einen Blick - http://www.selbsthilfenetz.de
Alle Selbsthilfegruppen in NRW auf einem Blick - http://www.gkv-selbsthilfefoerderung-nrw.de
Homepage der GKV in NRW zur Selbsthilfeförderung in NRW - www.arge-selbsthilfefoerderung-sh.de
Homepage der Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfeförderung Schleswig-Holstein zur Selbsthilfeförderung in S-H - http://www.selbsthilfe-sh.info
Informationen zu den Kontaktstellen in Schleswig-Holstein - www.selbsthilfe-mv.de
Informationen zu den Kontaktstellen in Mecklenburg-Vorpommern - http://www.selbsthilfemv.de/
Arbeitsgemeinschaft der Landesverbände chronisch kranker und behinderter Menschen und ihrer Angehörigen in Mecklenburg-Vorpommern - www.kiss-hh.de.de
Informationen zu der Kontaktstelle in Hamburg