Neue Regelungen zu Mindestmengen sind ein guter Anfang – erster Durchlauf in Schleswig-Holstein zeigt aber auch Schwachstellen auf

Gemeinsame Pressemitteilung der Krankenkassen/-verbände in Schleswig-Holstein

Kiel/Schwerin/Hamburg, 05.09.2019. Der Ansatz ist richtig – aber unter den aktuellen Bedingungen wird das Potenzial von Mindestmengen noch nicht voll genutzt, um die Versorgungsqualität und die Patientensicherheit zu erhöhen.

In vielen Leistungsbereichen der stationären Versorgung besteht ein Zusammenhang zwischen Behandlungshäufigkeit und Behandlungsqualität. Vereinfacht gesagt: Übung macht den Meister! Bei den Mindestmengen geht es darum, welches Krankenhaus berechtigt ist, eine bestimmte spezialisierte Leistung zu erbringen.

Seit diesem Jahr müssen Kliniken für mindestmengenrelevante Eingriffe bei den Krankenkassen bis zum 15.07. eine Prognose für das Folgejahr abgeben. Grundlage für diese Prognose sind die Zahlen aus dem Vorjahr sowie die Zahlen vom 01.07. des Vorjahres bis zum 30.06. des laufenden Jahres. Die Kassen müssen die vorgelegte Prognose innerhalb von sechs Wochen prüfen – und sie akzeptieren oder widerlegen.

Auch wenn die Vorjahreszahlen einzelner Krankenhäuser unter der jeweiligen Mindestmenge lagen, dürfen diese Häuser die entsprechende Leistung auch im kommenden Jahr erbringen, weil die Krankenkassen in Schleswig-Holstein keine einzige der vorgelegten Prognosen begründet widerlegen konnten.

Doch selbst wenn eine Klinik die vorgegebene Mindestmenge erfüllt, bedeutet das nicht automatisch eine echte Spezialisierung, denn die vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) definierten Mindestmengen sind bislang sehr niedrig angesetzt. Sie liegen zum Teil deutlich unter Expertenempfehlungen, auf die unter anderem die Bertelsmann Stiftung in ihrer jüngsten Studie zur Krankenhauslandschaft verweist.

Die Krankenkassen setzen sich im Interesse ihrer Versicherten auf Bundesebene dafür ein, die bisher festgelegten Mindestmengen zu erhöhen und das Spektrum der Eingriffe zu erweitern.

Unter den aktuellen Bedingungen empfehlen die Krankenkassen ihren Versicherten, sich vor einem geplanten Eingriff – wie etwa dem Einsetzen einer Kniegelenk-Totalendoprothese – das Krankenhaus gezielt auszusuchen, denn auch hier gilt: Routine gibt Sicherheit. Für diese Operation liegt die vorgeschriebene Mindestmenge bei 50. Der Eingriff wurde 2017 an 24 Standorten in Schleswig-Holstein über 6.200 Mal durchgeführt. Dabei entfielen fast zwei Drittel der Fälle auf vier Krankenhäuser, während die Hälfte der Kliniken den Eingriff jeweils weniger als 100 Mal durchführte – also nicht einmal zwei Mal pro Woche.

Hintergrund:

Bislang hat der G-BA verbindliche jährliche Mindestmengen für sieben Leistungen festgelegt, die auf den einzelnen Krankenhausstandort bezogen sind. Das gilt für komplexe Eingriffe an der Speiseröhre (10) oder der Bauchspeicheldrüse (10), für die Versorgung von Früh- und Neugeborenen mit einem Geburtsgewicht von weniger als 1.250 Gramm (14), für Transplantationen von Leber (20), Niere (25) und Stammzellen (25) sowie für Kniegelenk-Totalendoprothesen (50). In Schleswig-Holstein werden an etwa 30 Krankenhaus-Standorten Leistungen erbracht, die unter die Mindestmengenregelung fallen.

AnsprechpartnerInnen:

AOK NordWest
Jens Kuschel
Telefon: 0800 2655-505528
presse@nw.aok.de

BKK-Landesverband NORDWEST
Thomas Fritsch
Telefon: 040/251505-258
presse@bkk-nordwest.de

IKK Nord
Angelika Stahl
Telefon: 0381/367-2806
angelika.stahl@ikk-nord.de

KNAPPSCHAFT
Kristina Gottschlich
Telefon: 040/30388-1825
kristina.gottschlich@kbs.de

SVLFG
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
Martina Opfermann-Kersten
Telefon: 0561/785-16183
kommunikation@svlfg.de

Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)
Landesvertretung Schleswig-Holstein
Florian Unger
Telefon: 0431/97441-16
florian.unger@vdek.com