Düsseldorf, 19. Juni 2020 – Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Nordrhein und die gesetzlichen Krankenkassen im Rheinland haben sich auf einen Schutzschirm für die Praxen in Nordhein verständigt, mit dem die ökonomischen Folgen der Corona-Pandemie für die ambulante Versorgung abgemildert werden sollen. Damit erhalten niedergelassene Vertragsärzte und -psychotherapeuten ab dem ersten Quartal 2020 Ausgleichszahlungen für ihre zum Teil erheblichen Honorarverluste, die sich durch den Rückgang bei den Patientenzahlen und damit zusammenhängenden Leistungsmengen ergeben haben. Wesentliche Voraussetzung für entsprechende Zahlungen: Das für die Zahlungen relevante Honorar einer Praxis muss in Bezug auf die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung um mehr als zehn Prozent gegenüber dem Vorjahresquartal gesunken und dieser Rückgang auf eine pandemiebedingt geringere
Zahl an Behandlungsfällen zurückzuführen sein.
Die Grundlage für die jetzt erfolgte Einigung liefert das von der Politik auf den Weg gebrachte „COVID 19-Krankenhausentlastungsgesetz“, in das der Gesetzgeber auch die Grundlage für die finanzielle Unterstützung der Niedergelassenen aufgenommen hat.
Der Vorstand der KV Nordrhein begrüßt das Ergebnis. „Wir wissen inzwischen sehr genau um die geringere Inanspruchnahme der ärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung in den vergangenen Wochen und Monaten und um die damit verbundenen Honorareinbußen der niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen“, sagt Dr. med. Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der KV Nordrhein.

„Daher freue ich mich, dass wir uns mit den Krankenkassen in konstruktiven Verhandlungen auf einen Schutzschirm verständigen konnten, der aus Sicht der Niedergelassenen in Nordrhein ein respektables Ergebnis darstellt. Uns ging es vor allem darum, mit dem nun beschlossenen Schutzschirm eine dauerhafte wirtschaftliche Schieflage vieler Praxen in Nordrhein zu verhindern. Klar ist: Ohne diese Unterstützung wäre die Existenz vieler Praxen gefährdet – und damit die Leistungsfähigkeit eben jener ambulanten Strukturen, die während der Pandemie
ihren Wert für die Versorgung der Patientinnen und Patienten einmal mehr unter Beweis gestellt haben. Die Niedergelassenen haben ja nicht nur eine wichtige Rolle bei der Versorgung von Corona-Patienten gespielt, sondern auch die Regelversorgung ununterbrochen aufrechterhalten“, so Bergmann. „Ärzte, Psychotherapeuten und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter engagieren sich vorbildlich bei der Bewältigung der Pandemie. Dafür bedanken wir uns
von ganzem Herzen. Mit dem vereinbarten Schutzschirm geben wir den Vertragsärzten
und den Psychotherapeuten finanzielle Sicherheit, sodass niemand um seine Existenz fürchten muss. Wir stellen damit sicher, dass die ambulante Versorgung auch zukünftig im Rheinland gut aufgestellt bleibt und die Patienten gut betreut werden“, sagt Günter Wältermann, Vorsitzender des Vorstandes der AOK Rheinland/Hamburg, für die gesetzlichen Krankenkassen in Nordrhein.
Dirk Ruiss, Leiter der Landesvertretung NRW des Verbandes der Ersatzkassen e.V. (vdek), ergänzt: „Der Schutzschirm war ein Gebot der Stunde, um die Ärzte und Psychotherapeuten finanziell abzusichern und die Versorgung aufrechtzuerhalten. Die Ärzte und Psychotherapeuten haben ein hohes Engagement gezeigt. Sie können sich nun auf die Solidarität der GKV verlassen. Die Umsatzgarantien, die mit dem Schutzschirm erfolgen, werden sie vor zu hohen finanziellen Einbußen schützen. Die Ärzte und Psychotherapeuten erhalten zudem Kalkulationssicherheit.“

Pressekontakte

KV Nordrhein
Dr. Heiko Schmitz
Telefon: (02 11) 59 70 85 05

AOK Rheinland / Hamburg
Die Gesundheitskasse
Isabella Heller
Telefon: (02 11) 87 91 1038

Verband der Ersatzkassen e. V,
Landesvertretung NRW
Sigrid Averesch-Tietz
Telefon: (0211) 38 41 015

BKK-Landesverband NORDWEST
Karin Hendrysiak
Telefon: (02 01) 17 91 511

KNAPPSCHAFT
Dr. Wolfgang Buschfort
Telefon: (02 34) 30 48 20 50

IKK classic
Michael Lobscheid
Telefon: (02 21) 489 12 12 161

Sozialversicherung für
Landwirtschaft, Forsten und
Gartenbau
Martina Opfermann-Kersten
Telefon: (05 61) 78 51 61 83