Gemeinsame Pressemitteilung

Düsseldorf, 30. November 2022 – Die Mittel für die ambulante Versorgung und die Vergütung der Vertragsärztinnen/Vertragärzte sowie Vertragspsychotherapeutinnen/-psychotherapeuten in Nordrhein steigen im kommenden Jahr um rund 91 Millionen Euro. Darauf haben sich die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Nordrhein und die gesetzlichen Krankenkassen im Rheinland geeinigt. Mit der Vereinbarung setzen die Verhandlungspartner die bundesweiten Vorgaben für 2023 um und verständigten sich ergänzend auf die Fortführung einiger regionaler Sonderregelungen.
Unter Berücksichtigung der bereits auf Bundesebene vereinbarten Beschlüsse zum Orientierungspunktwert und der Veränderungsrate bei Morbidität und demografischer Entwicklung steigt die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) in Nordrhein 2023 um insgesamt 57,2 Millionen Euro. Um zusätzlich etwa 33,4 Millionen Euro wächst die Vergütung für die
sogenannten Einzelleistungen inklusive der Fortführung bisheriger Sondervereinbarungen und Zuschläge – hierzu zählt etwa die Förderung der Pflegeheimversorgung im Rheinland, die seit 1. Oktober 2019 läuft und bis Ende 2023 verlängert werden konnte. Verlängerung extrabudgetärer Vergütungselemente Neben der Umsetzung der Bundesvorgaben konnten sich KV und Kassen in den Verhandlungen auch auf die Fortführung weiterer nordrhein-spezifischer Vereinbarungen einigen – dazu gehören das ambulante Operieren und die Weiterführung des Zentrumsvertrages bis Ende kommenden Jahres mit einem Finanzvolumen von insgesamt fünf Millionen Euro. Ebenfalls bis Ende 2023 wurde die extrabudgetäre Finanzierung der Schlafdiagnostik verlängert. Die nordrheinischen Krankenkassen setzen darüber hinaus im nächsten Jahr die seit 2020 bestehende Strukturförderung des ambulanten Notdienstes in Nordrhein fort, ergänzend wird die Vergütung für Wegegelder um zehn Prozent aufgewertet.

Das diesjährige Verhandlungsergebnis kommentiert Dr. med. Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der KV Nordrhein, wie folgt: „Die Verhandlungen waren langwierig und komplex, zudem ließen die Bundesvorgaben nur limitierte Steigerungen zu. In Summe haben wir mit unseren Vertragspartnern aber einen konstruktiven Dialog geführt und am Ende gemeinsam eine gute Lösung erzielt. Wichtig ist, dass bisherige Sonderförderungen im Rheinland auch im nächsten Jahr im Kern erhalten bleiben – hier etwa der Vertrag zum ambulanten Operieren.“ „In den für das Jahr 2023 getroffenen Vereinbarungen zur ärztlichen und psychotherapeutischen Vergütung finden sich sinnvolle Ansätze zur Weitentwicklung der ambulanten Versorgungstrukturen, zum Beispiel die fortgesetzte Förderung des Notdienstes und der Pflegeheimversorgung“, sagt Matthias Mohrmann, Vorstandsmitglied der AOK Rheinland/Hamburg, im Namen der gesetzlichen Krankenkassen im Rheinland. „Honorarverhandlungen können sicherlich keine abschließenden Antworten auf aktuelle Herausforderungen wie die stark gestiegenen Energiekosten liefern, dennoch sind die Krankenkassen ihren Vertragspartnern so weit entgegengekommen
wie es ihr Handlungsspielraum zuließ.“

Dirk Ruiss, Leiter des Verbandes der Ersatzkassen (vdek e. V.) in NRW, betont: „Nach einem schwierigen Verhandlungsstart hatten alle Beteiligten zum Schluss den Willen zur Einigung. Das ist sehr positiv! Die Fortsetzung der Strukturförderung des ambulanten Notdienstes in Nordrhein ist ein wichtiger Baustein eines guten und verlässlichen Versorgungsangebots. Die Erhöhung der Wegegelder stützt die Versorgung vor Ort, auch das ist eine Einigung im Sinne der Patientinnen und Patienten.“

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AOK Rheinland / Hamburg
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Verband der Ersatzkassen e. V, Landesvertretung NRW
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