Düsseldorf, 05. Oktober 2021 – Die Mittel für die ambulante Versorgung und die Vergütung der Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten in
Nordrhein steigen im kommenden Jahr um gut 73 Millionen Euro. Darauf haben sich die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Nordrhein und die gesetzlichen Krankenkassen im Rheinland geeinigt. Mit der Vereinbarung setzen die Verhandlungspartner die bundesweiten Vorgaben für 2022 um
und verständigten sich ergänzend auf die Fortführung einiger regionaler Sonderregelungen.
Unter Berücksichtigung der bereits auf Bundesebene vereinbarten Beschlüsse zum Orientierungspunktwert und der Veränderungsrate bei Morbidität und demografischer Entwicklung steigt die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) in Nordrhein 2022 um insgesamt 45,6 Millionen Euro. Um zusätzlich rund 27,2 Millionen Euro wächst die Vergütung für die sogenannten Einzelleistungen inklusive der Fortführung bisheriger Sondervereinbarungen und Zuschläge – hierzu zählt etwa die Förderung ambulanter Operationen im Rheinland.

Verlängerung extrabudgetärer Vergütungselemente
Neben der Umsetzung der Bundesvorgaben konnten sich KV und Kassen in den diesjährigen Verhandlungen auch auf die Fortführung weiterer nordrhein-spezifischer Abmachungen einigen – so wird die extrabudgetäre Finanzierung der Schlafdiagnostik bis Ende 2022 weiter von den Krankenkassen getragen, ebenso die Förderung der Pflegeheimversorgung im Rheinland. Auch die seit 2020 bestehende Strukturförderung des ambulanten Notdienstes wird es im kommenden Jahr geben. „Mit unserer Vereinbarung bewegen wir uns im Rahmen der Bundesvorgaben, die schlichtweg keine größeren Sprünge zugelassen haben. Umso wichtiger ist es, dass wir uns auf die Fortführung einiger extrabudgetärer Regelungen in Nordrhein einigen konnten“, sagt Dr. med. Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der KV Nordrhein. „Bedauerlicherweise konnte eine
regionale Vereinbarung zu den spezifischen und aufgrund gesetzlicher Vorgaben erheblich gestiegenen Hygienekosten in der Dialyse bzw. in den
operativen Fachgebieten nicht getroffen werden, nachdem sich bereits der GKV-Spitzenverband einer diesbezüglichen Regelung gegenüber verschlossen hatte“, ergänzt Bergmann.
Günter Wältermann, Vorstandsvorsitzender der AOK Rheinland/Hamburg, erklärt im Namen der gesetzlichen Krankenkassen im Rheinland: „Wir freuen uns, dass es den Beteiligten auch in diesem Jahr gelungen ist, frühzeitig zu einem Abschluss zu kommen. Dies belegt erneut die gute Vertragspartnerschaft im Rheinland und die Handlungsfähigkeit der Selbstverwaltung. Die gemeinsame Entscheidung, die Förderung der Pflegeheimversorgung und des ambulanten Notdienstes fortzusetzen, trägt maßgeblich dazu bei, die Versorgung weiterhin zu optimieren. Davon profitieren unsere Versicherten.“ Dirk Ruiss, Leiter des Verbandes der Ersatzkassen (vdek e. V.) in NRW, betont: „Die KV Nordrhein hat auch von ihrer Seite die Verhandlungen konstruktiv und zielorientiert geführt. Dadurch war ein schnelles und für beide Seiten akzeptables Ergebnis möglich. Auch vor dem Hintergrund der gemeinsamen bewältigten Pandemie und der gemeinsam erbrachten Leistung ist dies ein angemessenes Ergebnis.“