Krankenkassen finanzieren auch weiterhin die Ausbildung der Notfallsanitäter in NRW

Krankenkassen wehren sich gegen Vorwurf der Weigerung

Die gesetzlichen Krankenkassen in NRW finanzieren auch weiterhin voll die Ausbildung der Notfallsanitäter in NRW. In letzter Zeit gab es Irritationen, dass sie sich hier weigerten, die Kosten zu übernehmen. Wenn jedoch die Kommunen oder die Kreise, entgegen dem vom Land vorgesehenen Verfahren, ihren Ausbildungsbedarf nicht in ihren Rettungsdienstbedarfsplänen einstellen, besteht für sie kein Anspruch auf Übernahme durch die Krankenkassen. Dies ist (leider) bei zahlreichen Kommunen und Kreisen in NRW immer noch der Fall.
Um weiteren Unmut hier zu vermeiden, empfehlen die Krankenkassen den Kreisen und Kommunen, ihre Ansprüche gegenüber diesen oder ihren Verbänden geltend zu machen. Darüber hinaus sind die Krankenkassen im Gespräch mit dem Land und allen weiteren Beteiligten über die Sicherung und Optimierung der Notfallsanitäterausbildung.

Zum Hintergrund
2014 hat der Bundesgesetzgeber das Berufsbild des Notfallsanitäters geschaffen. Bis 2021 können sich die früheren Rettungsassistenten zu Notfallsanitätern fortbilden, ohne eine Vollausbildung absolvieren zu müssen Die Vollausbildungen wiederum wurden auf drei Jahre erhöht. Ab 2027 dürfen Rettungswagen nur noch mit Notfallsanitätern besetzt werden. Durch das von der damaligen Landesregierung geänderte Rettungsgesetz sind die Krankenkassen verpflichtet worden, nicht nur die Mehrkosten der neuen Ausbildung zu tragen, sondern alle Ausbildungskosten. Zuvor hatten die Kommunen die Ausbildung zu Rettungsassistenten finanziert. Bei der Bedarfsplanung führen die gesetzlichen Krankenkassen mit den 54 Kreisen und kreisfreien Städte in NRW die Gespräche u. a. darüber, wie viele Fahrzeuge, wie viel Personal die Kommune oder der Kreis benötigt, um die Aufgaben des Rettungsdienstes zu erfüllen. Ein Teilbereich dieser Gespräche sind die Ausbildungen der Notfallsanitäter.

Ansprechpartnerin:
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