Gemeinsame Presseerklärung

Krankenhausfinanzierung für 2021 gesichert
Landesbasisfallwert für Hamburger Kliniken vereinbart

HAMBURG, 03.03.2021 – Die Krankenkassen und die Hamburgische Krankenhausgesellschaft haben sich für das Jahr 2021 auf einen Finanzrahmen für Krankenhausbehandlungen geeinigt. Danach stellen die gesetzlichen Krankenkassen rund 1,87 Milliarden Euro für die stationäre Behandlung von Patientinnen und Patienten in der Hansestadt bereit. Grundlage der Planungen ist der sogenannte Landesbasisfallwert, der in diesem Jahr 3.743,70 Euro beträgt.
Gegenüber dem Vorjahr ist der Wert um 2,37 Prozent gestiegen. Die Milliarden aus dem Landesbasisfallwert sind zweckgebunden für die Vergütung der Krankenhausleistungen – für Investitionen in die Krankenhäuser ist weiterhin das Bundesland Hamburg zuständig. Gesonderte Pflegevergütung für bessere Versorgung der Patienten Seit 2020 werden den Krankenhäusern darüber hinaus die Kosten für das Pflegepersonal gesondert vergütet. Diese zusätzliche Vergütung verhandeln die Krankenkassen mit jedem Krankenhaus separat. Mit der Ausgliederung der Pflege-Kosten soll erreicht werden, dass die Budgets tatsächlich bei der Pflege am Bett ankommen. Damit soll die Qualität der Versorgung von Patientinnen und Patienten verbessert werden.
Der Landesbasisfallwert ist eine zentrale Rechengröße, mit der die Vergütung von Krankenhausleistungen eines Bundeslandes bestimmt wird. Er dient der Berechnung einzelner Fallpauschalen, also jenem Betrag, der beispielsweise für einen Kaiserschnitt oder eine Herzoperation den Krankenkassen in Rechnung gestellt wird. Der überwiegende Teil der Klinikleistungen wird nach diesem System bezahlt.

Auch in anderen Bundesländern stehen die Landesbasisfallwerte für 2021 fest. Der Wert beträgt zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen 3.738,55 Euro und in Berlin 3.750,11 Euro.
Die Krankenhäuser in der Hansestadt versorgten den aktuellsten Zahlen zufolge 2019 weit über 500.000 Patienten. Nach dem Landesbasisfallwert rechnen in Hamburg rund 30 Kliniken ab.

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