Gesetzliche Krankenkassen empfehlen Impfung gegen Masern

Gemeinsame Pressemitteilung der Krankenkassen/-verbände in Nordrhein-Westfalen

Die gesetzlichen Krankenkassen raten, insbesondere wegen steigender Zahlen von Masern im Raum Köln den eigenen Impfschutz regelmäßig vom Arzt kontrollieren und wenn nötig vervollständigen zu lassen. Derzeit ist die Zahl der Masernfälle im Raum Köln sehr hoch. Das Gesundheitsamt der Stadt Köln hat daher zur Impfung aufgerufen. Neben dem eigenen Schutz dient eine Impfung auch dazu, Personen, die nicht geimpft werden können, wie sehr junge Säuglinge, gegen einen Ausbruch der Krankheit schützen.

Die Impfung gegen Masern zählt zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Damit sich die Erkrankung nicht weiter ausbreitet, übernehmen die gesetzlichen Kassen auch für Personen, die vor 1970 geboren sind und keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Impfung zu Kassenlasten haben, die Kosten.

Masern sind wie Röteln hoch ansteckende Infektionskrankheiten, die schwerste gesundheitliche Folgen nach sich ziehen können. Ziel der Weltgesundheitsbehörde ist es seit 1984, diese Krankheiten auszurotten. Dieses Ziel ist bislang nur in wenigen Staaten erreicht worden. An den in den letzten Jahren wiederkehrenden Ausbrüchen an Masernerkrankungen zeigt sich, dass die Krankheit in Deutschland zwar eingedämmt, aber nicht ausgerottet ist.

Wer wann wie geimpft werden soll, ist in der Schutzimpfungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) geregelt. Diese basiert auf den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) des Robert-Koch-Institutes. Bei Erwachsenen mit unzureichendem Impfstatus empfiehlt die STIKO eine einmalige Masern-Impfung, Kinder erhalten eine zweimalige Impfdosis.

An den immer wiederkehrenden Ausbrüchen an Masernerkrankungen zeigt sich, dass eine Ausrottung in Deutschland nach wie vor keinen uneingeschränkten Erfolg hat.

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