Acht neue gesundheitsfördernde Präventionsprojekte in NRW am Start

Gemeinsame Pressemitteilung

Die Gesundheit von jungen Familien, Kindern und Jugendlichen, Menschen mit Migrationshintergrund sowie Seniorinnen und Senioren steht im Mittelpunkt von acht neuen Präventionsprojekten in NRW. Die Förderung der Projekte wurde aus den Mitteln des Bundespräventionsgesetzes jetzt von der landesweiten Steuerungsgruppe bewilligt, in der die gesetzlichen Krankenkassen, das NRW-Gesundheitsministerium, die gesetzliche Unfall- und die Deutsche Rentenversicherung sowie die Bundesagentur für Arbeit vertreten sind. Für die Präventionsprojekte verschiedener Lebensbereiche, die bis zu drei Jahren dauern, stellen die gesetzlichen Krankenkassen rund 1,2 Millionen Euro zur Verfügung.

„Gesundheitsprävention muss eine zentrale Rolle in jeder Lebensphase einnehmen! Die große Herausforderung ist dabei, die Menschen ungeachtet ihres
Alters, ihrer Bildung oder ihrer Herkunft für das Thema zu sensibilisieren“, sagt Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann. „Die geförderten Projekte erreichen
Menschen in unterschiedlichen Lebensbereichen und sind damit ein Schritt in die richtige Richtung. Mir ist es wichtig, dass das Thema Prävention in allen
Köpfen ankommt. Hier stehen wir leider noch am Anfang.“

Für die Steuerungsgruppe unterstrich die Vorsitzende Sigrid Averesch-Tietz (vdek): „Wir möchten in der Prävention die Menschen erreichen und unterstützen,
die bisher kaum die Angebote zur Förderung der Gesundheit wahrgenommen haben.“

Die Projektträger können sich bei der Koordinierungsstelle Gesundheitliche Chancengleichheit (KGC) beim Landeszentrum Gesundheit NRW (LZG.NRW)
beraten lassen und Förderanträge einreichen. Die Mitarbeitenden der KGC prüfen, ob die Projekte die Förderkriterien des Leitfadens Prävention des GKV
Spitzenverbandes erfüllen. „Wir freuen uns sehr, dass die intensive Beratungstätigkeit der Koordinierungsstelle zunehmend positive Förderentscheidungen ermöglicht“, so Arndt Winterer, Direktor des LZG.NRW.

Die bewilligten gesundheitsfördernden Angebote sind vielfältig. Sie umfassen neben den Bereichen Bewegung und gesunde Ernährung auch umfassende
kommunale Ansätze zur Gesundheitsförderung. So erhalten Familien Schulungen in gesunder Ernährung, kostengünstigem Einkaufen und in Hygiene. In einem
anderen Projekt wird ein Bewegungsangebot mit Zirkuselementen für jüngere Seniorinnen und Senioren etabliert. In weiteren Projekten werden aktuelle
gesundheitsförderliche Angebote im Stadtteil gesichtet, miteinander vernetzt, verbliebene Lücken gemeinsam mit den Bewohnern identifiziert und durch neu
zu entwickelnde Angebote geschlossen.

Zum Hintergrund:
Mit dem neuen Präventionsgesetz wurde die Zusammenarbeit zwischen den gesetzlichen Krankenkassen, der Landesregierung, der gesetzlichen Unfall- und der Deutschen Rentenversicherung sowie der Bundesagentur für Arbeit intensiviert und die Angebote wurden ausgeweitet. In Nordrhein-Westfalen sind die Grundsätze und Ziele der Prävention in der Landesrahmenvereinbarung NRW 2016 verankert worden. Für die Umsetzung wurde die Steuerungsgruppe eingerichtet. Einen besonderen Schwerpunkt legt die Landesrahmenvereinbarung NRW auf die Prävention für benachteiligte Bevölkerungsgruppen
sowie Kommunen. Das Antragsverfahren für Präventionsangebote in Lebenswelten (etwa Kindergärten und Schulen) wurde in Nordrhein-Westfalen vereinheitlicht.

Die Koordinierungsstelle Gesundheitliche Chancengleichheit wird vom Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen getragen. Sie wird durch die Bundeszentrale für Gesundheitliche Aufklärung (BZgA) mit Mitteln der gesetzlichen Krankenkassen gefördert, die der GKV-Spitzenverband der BZgA zur Verfügung stellt. Das Land verstärkt die Förderung in gleichem Umfang mit Personal des LZG.NRW. Die KGC bietet verschiedene Unterstützungsangebote im Rahmen des Antragsverfahrens an: Bei der Lotsenstelle (0234/91535-2107 oder über kontakt@praeventionsgesetz.nrw.de) erhalten Interessierte erste Informationen rund um das Präventionsgesetz und seine Umsetzung in NRW. Zudem wird eine individuelle antragsbezogene Beratung angeboten.
Darüber hinaus nimmt die KGC die Überprüfung der eingegangenen Anträge hinsichtlich der Konformität mit dem Leitfaden Prävention des GKV-Spitzenverbandes vor und leitet diese zur Entscheidung an die Kassen weiter.

Informationen rund um die Prävention in NRW, das Antragsverfahren sowie abrufbare Anträge finden sich unter www.praeventionskonzept.nrw.de im Internet.