26 gesundheitsfördernde Präventionsprojekte in NRW am Start – Krankenkassen fördern mit 4,7 Millionen Euro die Angebote
Gemeinsame Pressemitteilung

Düsseldorf, 2. Dezember 2019. Kommunen schaffen Bewegungsangebote für Kinder und Jugendliche. Städte entwickeln Strategien, um Präventionsangebote in ihren Quartieren zu etablieren. Grundschulen stärken die Gesundheitskompetenz ihrer Schüler und deren Eltern, indem sie im Unterricht sowie im Elterncafé Gesundheitsthemen erörtern. Projektwochen zur Gesundheitsförderung werden ins Leben gerufen. Kinder und ältere Menschen lernen voneinander über Bewegung und Ernährung. Psychisch belastete Menschen werden in die Lage versetzt, gesundheitsfördernde Angebote in Anspruch zu nehmen. Dies alles sind Beispiele gesundheitsfördernder Angebote, die im Zuge des Präventionsgesetzes in NRW an den Start gegangen sind.

26 Projekte zur Ernährung, Bewegung, zur Suchtprävention und zum Stressmanagement sind in den vergangenen zwei Jahren über die landesweite Steuerungsgruppe bewilligt worden. In diesem Gremium sind die gesetzlichen Krankenkassen, das NRW-Gesundheitsministerium, die gesetzliche Unfall- und die Deutsche Rentenversicherung sowie die Bundesagentur für Arbeit vertreten. Für diese Präventionsprojekte, die bis zu drei Jahre dauern, stellen die gesetzlichen Krankenkassen in NRW rund 4,7 Millionen Euro zur Verfügung.

„Durch das Präventionsgesetz sind die Grundlagen für den Ausbau von Gesundheitsförderungs- und Präventionsmaßnahmen geschaffen worden. Jetzt sind die Träger der Einrichtungen – wie Kindertagesstätten und Schulen – gefragt. Sie können die entsprechenden Konzepte entwickeln und die Förderung durch Kassenmittel beantragen“, erläuterte Nordrhein-Westfalens Gesundheitsminister Karl-Josef-Laumann. „Ich freue mich über die Vielfalt der neuen Projekte und hoffe, dass durch die niedrigschwelligen Zugänge auch sozial benachteiligte Menschen erreicht werden und von den Maßnahmen profitieren können“, führte der Minister aus. Für die Steuerungsgruppe unterstrich die Vorsitzende Sigrid Averesch-Tietz (vdek): „Wir möchten, dass die Kommunen in NRW gesundheitsfördernde Strukturen aufbauen, damit viele Menschen von den Präventionsangeboten dauerhaft profitieren können.“

Die Projekte sind vor allem darauf gerichtet, in den Kommunen gesundheitsfördernde Strukturen zu etablieren, um für die Menschen gleiche Chancen auf Gesundheit herzustellen und langfristig die Gesundheitsförderung im Sinne von „health in all policies“ zu entwickeln. Ein besonderer Schwerpunkt wird dabei auf die Prävention für benachteiligte Bevölkerungsgruppen gelegt. Die vielfältigen, bewilligten Projekte sind in der Anlage dargestellt.
Das Antragsverfahren ist in NRW im Zuge des Präventionsgesetzes vereinheitlicht. Anträge zur Projektförderung sind bei der Koordinierungsstelle Gesundheitliche Chancengleichheit (KGC) zu stellen.

Weitere Informationen unter:
https://www.lzg.nrw.de/ges_foerd/kgc/foerderung/antragstellung_n_betr/index.html

Zum Hintergrund:
Mit dem neuen Präventionsgesetz wurde die Zusammenarbeit zwischen den gesetzlichen Krankenkassen, der Landesregierung, der gesetzlichen Unfall- und der Deutschen Rentenversicherung sowie der Bundesagentur für Arbeit intensiviert und die Angebote wurden ausgeweitet. Für die Umsetzung wurde die Steuerungsgruppe eingerichtet. Einen besonderen Schwerpunkt legt die Landesrahmenvereinbarung NRW auf die Prävention für benachteiligte Bevölkerungsgruppen sowie Kommunen. Das Antragsverfahren für Präventionsangebote in Lebenswelten (etwa Quartiere, Kindergärten und Schulen) wurde in Nordrhein-Westfalen vereinheitlicht.
Erste Informationen zum Antragsverfahren erhalten Interessierte bei der Lotsenstelle der Koordinierungsstelle Gesundheitliche Chancengleichheit NRW (0234/91535-2107 oder über kontakt@praeventionsgesetz.nrw.de). Zudem wird eine individuelle antragsbezogene Beratung angeboten. Darüber hinaus nimmt die KGC die Überprüfung der eingegangenen Anträge hinsichtlich der Konformität mit dem Leitfaden Prävention des GKV-Spitzenverbandes vor und leitet diese zur Entscheidung an die Kassen weiter.

Informationen rund um die Prävention in NRW, das Antragsverfahren sowie abrufbare Anträge finden sich unter www.lzg.nrw.de im Internet.

 

Ansprechpartner:

Federführend:
Verband der Ersatzkassen e. V., Landesvertretung NRW
Bärbel Brünger
Telefon: 0211/3 84 10 – 27
0231/9 17 71-20

AOK Rheinland/Hamburg
Isabella Heller
Telefon: 0211/ 87 91 – 1038

AOK NORDWEST
Jens Kuschel
Telefon: 0800-2655-505528

BKK-Landesverband NORDWEST
Karin Hendrysiak
Telefon: 0201/1 79 – 15 11

IKK classic
Stefanie Weier
Telefon: 0521/94 43-53 00 16

Michael Lobscheid
Telefon: 0221 – 4891-212161

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Dr. Wolfgang Buschfort
Telefon: 0234/3 04 – 8 20 50

Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
Martina Opfermann-Kersten
Telefon:0561/785/1 61 83

Für die Landesregierung:
Ministerium für Arbeit, Gesundheit, und Soziales
Axel Birkenkämper
Telefon: 0211/8 55-33 16

Deutsche Rentenversicherung Bund
Dr. Dirk von der Heide
Telefon: 030/ 8 65 – 89 17 8

Deutsche Rentenversicherung Rheinland
Jochen Müller
Telefon: 0211/9 37 – 29 26

Deutsche Rentenversicherung Westfalen
Jörg Grabenschröer
Telefon: 0251/2 38- 20 49

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
Stefan Boltz
Telefon: 030/288763768

Regionaldirektion
Nordrhein-Westfalen der
Bundesagentur für Arbeit
Christoph Löhr
Telefon: 0211/ 43 06 -554

Landeszentrum für Gesundheit
Melanie Pothmann
Telefon: 0234/91 535-15 01