Am 15. Januar 2025 startet die „ePA für alle“. Alle gesetzlich Krankenversicherten erhalten dann automatisch eine elektronische Patientenakte. Das bisherige Opt-In-Verfahren wird durch eine Widerspruchslösung (Opt-Out-Verfahren) ersetzt. Wer keine ePA möchte, muss innerhalb einer Widerspruchsfrist von sechs Wochen vor der Erstanlage aktiv widersprechen. Aber auch nach der Erstanlage ist ein Widerspruch und damit eine Löschung jederzeit möglich. Die ePA bleibt also auch nach dem 15. Januar freiwillig.

Die „ePA für alle“ – Doppeluntersuchungen ade, Effizienz hallo!
Doppeluntersuchungen, zum Beispiel bei Fachärzten oder in Krankenhäusern, sind in unserem Gesundheitssystem leider Standard! Sie kosten Zeit, Geld und können im schlimmsten Fall sogar eine schnelle und effektive Behandlung erschweren. Trotzdem sind sie an der Tagesordnung, weil die Vernetzung im Gesundheitswesen nicht immer optimal funktioniert und Ergebnisse oder Befunde aus Voruntersuchungen oftmals nicht vorliegen. Denn niemand geht mit einem Rucksack voller Befunde, Papierberge, Röntgenbilder oder CDs zum Arzt. Die Folge: Die gleiche Untersuchung wird einfach wiederholt.
Die „ePA für alle“ macht Schluss mit Doppeluntersuchungen, denn sie speichert alle Befunde und Untersuchungsergebnisse, die Sie zukünftig nach der Einrichtung Ihrer ePA erhalten, digital und zentral an einem Ort und ermöglicht bei Bedarf einen unkomplizierten Zugriff. Alle Befunde auf einen Klick also!
Wenn sich das System erst einmal bei allen Beteiligten im Gesundheitswesen etabliert hat und die ePA am Ende des Prozesses vollständig ausgerollt ist, spart das auf lange Sicht (Warte-)Zeit, schont knappe Ressourcen in Arztpraxen und Krankenhäusern und erleichtert den Behandlungsverlauf für Patientinnen und Patienten, die keine unnötigen Untersuchungen mehr über sich ergehen lassen müssen. Das sorgt wiederum auch für geringere Kosten bei den Krankenkassen.
Eine Win-Win-Win-Situation für Patientinnen und Patienten, Ärztinnen und Ärzte sowie alle Beitragszahlerinnen und Beitragszahler der GKV, die weniger unnötige Doppeluntersuchungen mit ihren Beitragsgeldern finanzieren müssen und von einem effizienteren Gesundheitswesen profitieren.

Die „ePA für alle“ – Elektronische Medikationsliste verhindert Wechselwirkungen
Millionen Menschen in Deutschland müssen täglich Medikamente einnehmen. Viele von ihnen auch mehrere Präparate gleichzeitig, die möglicherweise von unterschiedlichen Ärztinnen und Ärzten verordnet wurden. Hier kann es durchaus passieren, dass die Behandelnden von den (Vor-) Erkrankungen nichts wissen. Und damit natürlich auch nicht, welche Medikamente Patienten zuvor verordnet bekommen haben oder regelmäßig einnehmen müssen. Gerade bei Mehrfachmedikationen besteht jedoch immer die Gefahr von unerwünschten Wechselwirkungen.
Nehmen wir mal an, der Hausarzt Max Mustermann möchte seiner Patientin das Medikament Omeprazol gegen Sodbrennen verschreiben. Dabei weiß er unter Umständen nicht, dass seine Patientin einige Wochen zuvor von ihrer Psychiaterin Erika Musterfrau das Antidepressivum Citalopram verordnet bekommen hat. Die Kombination von Omeprazol und Citalopram kann jedoch zu lebensbedrohlichen Herzrhythmusstörungen führen.
Die Medikationsliste der ePA für alle für alle löst dieses Problem, denn künftig sind alle verordneten elektronischen Rezepte zu verschreibungspflichtigen Medikamenten automatisch in der elektronischen Patientenakte gespeichert. Das bedeutet: Dank der elektronischen Medikationsliste weiß der Hausarzt Max Mustermann dann um diese möglichen Wechselwirkungen und kann ein anderes Präparat verschreiben.
Die Zahl von Behandlungen und Todesfällen infolge ungewollter Arzneimittelwechselwirkungen könnte also durch den elektronisch gestützten Medikationsprozess mittelfristig sinken. Ein großer Fortschritt für die Patientensicherheit.
Übrigens: Ab Juli 2025 wird die ePA um einen elektronischen Medikationsplan erweitert. Damit können etwa auch Apotheken über das Stecken Ihrer Gesundheitskarte auf Ihre ePA zugreifen und beispielsweise Einnahmehinweise für Medikamente ergänzen.

Die „ePA für alle“ kann Ihr Leben retten
Im Notfall muss eigentlich immer alles ganz schnell gehen: Stellen Sie sich vor, Sie haben einen Unfall, sind schwer verletzt, bewusstlos und können den herbeieilenden Rettungskräften keine Informationen über ihre Krankengeschichte oder Medikamente, die Sie womöglich einnehmen müssen, geben.
Die ePA für alle kann in einem solchen Fall Leben retten. Mit der elektronischen Patientenkurzakte (ePKA), die im Jahr 2026 in die ePA für alle integriert werden soll, erfahren die Rettungskräfte beispielsweise, welche Vorerkrankungen die Patientinnen und Patienten haben, welche Medikamente sie einnehmen, gegen welche Wirkstoffe sie allergisch sind oder welche Personen im Notfall zu informieren sind.
Wenn in Zukunft die Rettungsdienste auch noch an die Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossen sind, wird es zudem möglich sein, dass Rettungskräfte bereits auf dem Weg ins Krankenhaus die ePA mit wichtigen Informationen befüllen. Kliniken erhalten bei der Aufnahme Informationen darüber, welche Maßnahmen der Rettungsdienst bereits ergriffen hat, was in manchen Fällen, etwa bei einem Schlaganfall, ein extrem wichtiger Zeitfaktor sein kann. So erhalten die Krankenhäuser einen bisher nicht dagewesenen Zeitvorsprung und sind bei der Einlieferung der Patientin oder des Patienten besser vorbereitet. Die Weiterbehandlung oder notwendige Notoperationen kann dann individuell auf den Einzelnen abgestimmt werden.

Die „ePA für alle“ ist das Herzstück der Digitalisierung im Gesundheitswesen und schafft Transparenz und Vernetzung!