Bekanntmachung von Satzungsänderungen
Der Verwaltungsrat des BKK-Landesverbandes NORDWEST hat in seiner Sitzung am 20. Oktober 2011 den 1. Nachtrag zur Satzung des BKK-Landesverbandes NORDWEST beschlossen, der vom Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen mit Schreiben vom 2. November 2011 genehmigt wurde.
Die Satzung wird hiermit gemäß § 14 Abs. 1 der Satzung bekannt gemacht und tritt nach Genehmigung durch das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen mit dem Tage der Bekanntmachung in Kraft.
Der Verwaltungsrat des BKK-Landesverbandes NORDWEST hat in seiner Sitzung am 3. Juli 2012 den 2. Nachtrag zur Satzung des BKK-Landesverbandes NORDWEST beschlossen, der vom Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen mit Schreiben vom 19. Juli 2012 genehmigt wurde.
Die Satzung wird hiermit gemäß § 14 Abs. 1 der Satzung bekannt gemacht und tritt nach Genehmigung durch das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen mit dem Tage der Bekanntmachung in Kraft.
Der Verwaltungsrat des BKK-Landesverbandes NORDWEST hat in seiner Sitzung am 13. Dezember 2012 den 3. Nachtrag zur Satzung des BKK-Landesverbandes NORDWEST beschlossen, der vom Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen mit Schreiben vom 9. Januar 2013 genehmigt wurde.
Die Satzung wird hiermit gemäß § 14 Abs. 1 der Satzung bekannt gemacht und tritt nach Genehmigung durch das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen nach dem Tage der Bekanntmachung in Kraft.
Der Verwaltungsrat des BKK-Landesverbandes NORDWEST hat in seiner Sitzung am 1. Oktober 2013 den 4. Nachtrag zur Satzung des BKK-Landesverbandes NORDWEST beschlossen, der vom Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen mit Schreiben vom 22.November 2013 genehmigt wurde.
Die Satzung wird hiermit gemäß § 14 Abs. 1 der Satzung bekannt gemacht und tritt nach Genehmigung durch das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen nach dem Tage der Bekanntmachung in Kraft.
Der Verwaltungsrat des BKK-Landesverbandes NORDWEST hat in seiner Sitzung am 12. Dezember 2013 den 5. Nachtrag zur Satzung des BKK-Landesverbandes NORDWEST beschlossen, der vom Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen mit Schreiben vom 13. Januar 2014 genehmigt wurde.
Die Satzung wird hiermit gemäß § 14 Abs. 1 der Satzung bekannt gemacht und tritt nach Genehmigung durch das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen nach dem Tage der Bekanntmachung in Kraft.
Der Verwaltungsrat des BKK-Landesverbandes NORDWEST hat in seiner Sitzung am 12. Dezember 2013 den 6. Nachtrag zur Satzung des BKK-Landesverbandes NORDWEST beschlossen, der vom Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen mit Schreiben vom 17. Januar 2014 genehmigt wurde.
Die Satzung wird hiermit gemäß § 14 Abs. 1 der Satzung bekannt gemacht und tritt nach Genehmigung durch das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen nach dem Tage der Bekanntmachung in Kraft.
Der Verwaltungsrat des BKK-Landesverbandes NORDWEST hat in seiner Sitzung am 12. März 2014 den 7. Nachtrag zur Satzung des BKK-Landesverbandes NORDWEST beschlossen, der vom Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen mit Schreiben vom 10.04.2014 genehmigt wurde.
Die Satzung wird hiermit gemäß § 14 Abs. 1 der Satzung bekannt gemacht und tritt nach Genehmigung durch das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen nach dem Tage der Bekanntmachung in Kraft.
Der Verwaltungsrat des BKK-Landesverbandes NORDWEST hat in seiner Sitzung am 11. Dezember 2014 den 8. und 9. Nachtrag zur Satzung des BKK-Landesverbandes NORDWEST beschlossen, die vom Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen mit Schreiben vom 04.02.2015 genehmigt wurde.
Die Satzung wird hiermit gemäß § 14 Abs. 1 der Satzung bekannt gemacht und tritt nach Genehmigung durch das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen mit Wirkung zum 01.01.2015 nach dem Tage der Bekanntmachung in Kraft.
Der Verwaltungsrat des BKK-Landesverbandes NORDWEST hat in seiner Sitzung am 8. Oktober 2015 den 10. Nachtrag zur Satzung des BKK-Landesverbandes NORDWEST beschlossen, der vom Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen mit Schreiben vom 17.11.2015 genehmigt wurde.
Die Satzung wird hiermit gemäß § 14 Abs. 1 der Satzung bekannt gemacht und tritt nach Genehmigung durch das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen nach dem Tage der Bekanntmachung in Kraft.
Der Verwaltungsrat des BKK-Landesverbandes NORDWEST hat in seiner Sitzung am 16. Dezember 2015 den 11, 12. und 13. Nachtrag zur Satzung des BKK-Landesverbandes NORDWEST beschlossen, der vom Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen mit Schreiben vom 09. Februar 2016 genehmigt wurde.
Die Satzung wird hiermit gemäß § 14 Abs. 1 der Satzung bekannt gemacht und tritt nach Genehmigung durch das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen nach dem Tage der Bekanntmachung in Kraft.
Der Verwaltungsrat des BKK-Landesverbandes NORDWEST hat in seiner Sitzung am 14. Dezember 2016 den 15. und 16.. Nachtrag zur Satzung des BKK-Landesverbandes NORDWEST beschlossen, der vom Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen mit Schreiben vom 09. Januar 2017 genehmigt wurde.
Die Satzung wird hiermit gemäß § 14 Abs. 1 der Satzung bekannt gemacht und tritt nach Genehmigung durch das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen nach dem Tage der Bekanntmachung in Kraft.
Der Verwaltungsrat des BKK-Landesverbandes NORDWEST hat in seiner Sitzung am 29. Juni 2017 den 17. Nachtrag zur Satzung des BKK-Landesverbandes NORDWEST beschlossen, der vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen mit Schreiben vom 28. Juli 2017 genehmigt wurde.
Die Änderung der Satzung wird hiermit gemäß § 14 Abs. 1 der Satzung bekannt gemacht. Der § 5 Abs. 1 Satz 2 der Satzung und der § 5 Abs. 1 der Wahlordnung tritt mit Beginn der neuen Amtsperiode des Verwaltungsrates im Jahre 2018 in Kraft. § 3 Abs. 2 Nr. 1 – 4 der Satzung tritt am Tag nach seiner Bekanntmachung in Kraft.
Der Verwaltungsrat des BKK-Landesverbandes NORDWEST hat in seiner Sitzung am 14. Dezember 2017 den 18. Nachtrag zur Satzung des BKK-Landesverbandes NORDWEST beschlossen, der vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen mit Schreiben vom 07. Februar 2018 genehmigt wurde.
Die Änderung der Satzung wird hiermit gemäß § 14 Abs. 1 der Satzung bekannt gemacht und tritt am Tag nach seiner Bekanntmachung in Kraft.
Der Verwaltungsrat des BKK-Landesverbandes NORDWEST hat in seiner Sitzung am 14. März 2018 den 19. Nachtrag zur Satzung des BKK-Landesverbandes NORDWEST beschlossen, der vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen mit Schreiben vom 08. Juni 2018 genehmigt wurde.
Die Änderung der Satzung wird hiermit gemäß § 14 Abs. 1 der Satzung bekannt gemacht und tritt am Tag nach seiner Bekanntmachung am 21.06.2018 in Kraft.
Der Verwaltungsrat des BKK-Landesverbandes NORDWEST hat in seiner Sitzung am 05. Juli 2018 den 20. Nachtrag zur Satzung des BKK-Landesverbandes NORDWEST beschlossen, der vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen mit Schreiben vom 10. August 2018 genehmigt wurde.
Die Änderung der Satzung wird hiermit gemäß § 14 Abs. 1 der Satzung bekannt gemacht und tritt am Tag nach seiner Bekanntmachung am 22.08.2018 in Kraft.
Der Verwaltungsrat des BKK-Landesverbandes NORDWEST hat in seiner Sitzung am 8. Oktober 2019 den 21. Nachtrag zur Satzung des BKK-Landesverbandes NORDWEST beschlossen, der vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen mit Schreiben vom 2. Dezember 2019 genehmigt wurde.
Die Änderung der Satzung wird hiermit gemäß § 14 Abs. 1 der Satzung bekannt gemacht und tritt rückwirkend zum 01.01.2019 am Tag nach seiner Bekanntmachung in Kraft.
Der Verwaltungsrat des BKK-Landesverbandes NORDWEST hat in seiner Sitzung am 11. Dezember 2019 den 22. Nachtrag zur Satzung des BKK-Landesverbandes NORDWEST beschlossen, der vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen mit Schreiben vom 14. Januar 2020 genehmigt wurde.
Die Änderung der Satzung wird hiermit gemäß § 14 Abs. 1 der Satzung bekannt gemacht und tritt am Tag nach seiner Bekanntmachung am 25.01.2020 in Kraft.
Der Verwaltungsrat des BKK-Landesverbandes NORDWEST hat in seiner Sitzung am 7. Oktober 2020 den 23. Nachtrag zur Satzung des BKK-Landesverbandes NORDWEST beschlossen, der vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen mit Schreiben vom 03.11 2020 unter der Auflage, dass Art. 2 des Satzungsnachtrages aus Gründen der Rechtsklarheit geändert wird (Änderung s. Anlage Schreiben des Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vom 03.11.2020).genehmigt wurde.
Die Änderung der Satzung wird hiermit gemäß § 14 Abs. 1 der Satzung bekannt gemacht und tritt Rückwirkend zum 08.10.2020 nach Genehmigung durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am Tag nach seiner Bekanntmachung am 18.11.2020 in Kraft.
Der Verwaltungsrat des BKK-Landesverbandes NORDWEST hat in schriftlicher Beschlussfassung am 11. Dezember 2020 den 24. Nachtrag zur Satzung des BKK-Landesverbandes NORDWEST beschlossen, der vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen mit Schreiben vom 16. Dezember 2020 genehmigt wurde.
Die Änderung der Satzung wird hiermit gemäß § 14 Abs. 1 der Satzung bekannt gemacht und tritt rückwirkend zum 08.10.2020 nach seiner Bekanntmachung am 17. Dezember 2020 in Kraft.
Der Verwaltungsrat des BKK-Landesverbandes NORDWEST hat in schriftlicher Beschlussfassung am 30. November 2020 den 25. Nachtrag zur Satzung des BKK-Landesverbandes NORDWEST beschlossen, der vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen mit Schreiben vom 16. Dezember 2020 genehmigt wurde.
Die Änderung der Satzung wird hiermit gemäß § 14 Abs. 1 der Satzung bekannt gemacht und tritt am Tag nach seiner Bekanntmachung am 17. Dezember 2020 in Kraft.
Der Verwaltungsrat des BKK-Landesverbandes NORDWEST hat in schriftlicher Beschlussfassung mit Termin 22. Juni 2021 den 26. Nachtrag zur Satzung des BKK-Landesverbandes NORDWEST beschlossen, der vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen mit Schreiben vom 22. Juli 2021 genehmigt wurde.
Die Änderung der Satzung wird hiermit gemäß § 14 Abs. 1 der Satzung bekannt gemacht und tritt am Tag nach seiner Bekanntmachung rückwirkend am 01.01.2021 in Kraft.
Der Verwaltungsrat des BKK-Landesverbandes NORDWEST hat in schriftlicher Beschlussfassung mit Termin 22. April 2021 den 27. Nachtrag zur Satzung des BKK-Landesverbandes NORDWEST beschlossen, der vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen mit Schreiben vom 2. Juni 2021 genehmigt wurde.
Die Änderung der Satzung wird hiermit gemäß § 14 Abs. 1 der Satzung bekannt gemacht und tritt am Tag nach seiner Bekanntmachung am 01.01.2021 nachträglich in Kraft.
Der Verwaltungsrat des BKK-Landesverbandes NORDWEST hat in seiner Sitzung am 30. März 2022 den 28. Nachtrag zur Satzung des BKK-Landesverbandes NORDWEST beschlossen, der vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen mit Schreiben vom 3. Mai 2022 genehmigt wurde.
Die Änderung der Satzung wird hiermit gemäß § 14 Abs. 1 der Satzung bekannt gemacht und tritt am Tag nach seiner Bekanntmachung rückwirkend am 01.01.2021 in Kraft.
Der Verwaltungsrat des BKK-Landesverbandes NORDWEST hat mit Beschlussfassung am 19. Oktober 2022 den 29. Nachtrag zur Satzung des BKK-Landesverbandes NORDWEST beschlossen, der vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen mit Schreiben vom 11. April 2023 genehmigt wurde.
Der Verwaltungsrat des BKK-Landesverbandes NORDWEST hat in schriftlicher Beschlussfassung mit Termin 17. Februar 2023 den 30. Nachtrag zur Satzung des BKK-Landesverbandes NORDWEST beschlossen, der vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen mit Schreiben vom 12. April 2023 genehmigt wurde.
Die Änderungen der Satzung werden hiermit gemäß § 14 Abs. 1 der Satzung bekannt gemacht und tritt am Tag nach seiner Bekanntmachung am 27. April 2023 in Kraft.
Der Verwaltungsrat des BKK-Landesverbandes NORDWEST hat in schriftlicher Beschlussfassung mit Termin 17. Februar 2023 den 30. Nachtrag zur Satzung des BKK-Landesverbandes NORDWEST beschlossen, der vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen mit Schreiben vom 12. April 2023 genehmigt wurde.
Die Änderungen der Satzung werden hiermit gemäß § 14 Abs. 1 der Satzung bekannt gemacht und tritt am Tag nach seiner Bekanntmachung am 27. April 2023 in Kraft.
Der Verwaltungsrat des BKK-Landesverbandes NORDWEST hat mit Beschlussfassung am 7. Juni 2023 die Nachträge 31. – 33. zur Satzung des BKK-Landesverbandes NORDWEST beschlossen, die vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen mit Schreiben vom 29. August 2023 genehmigt wurden.
Die Änderungen der Satzung werden hiermit gemäß § 14 Abs. 1 der Satzung bekannt gemacht und treten am Tag nach ihrer Bekanntmachung am 6. September 2023 in Kraft.