Gesundheitspersonal in Regionen, in denen das öffentliche Leben durch eine regionale Coronaverordnung eingeschränkt wird, kann weiterhin kostenfreie Mietfahrzeuge für den Weg zur Arbeit nutzen. Das Land hat das Sofortprogramm für bessere Mobilität von Gesundheitspersonal für Kreise und kreisfreie Städte mit besonderem Infektionsgeschehen verlängert.

„Mit dem Angebot unterstützen wir die Mobilität der Menschen, die unser Gesundheitssystem am Laufen halten und in den betroffenen Regionen weiterhin in vorderster Linie stehen“, sagte Verkehrsminister Hendrik Wüst.

Beschäftigte in betroffenen Regionen können Mietfahrzeuge bis zu 14 Tage nach Beendigung der verordneten Einschränkungen in den betroffenen Kreisen oder kreisfreien Städten anmieten. Voraussetzung ist, dass sie dort ihren Arbeitsort und/oder Erstwohnsitz haben. Derzeit gilt bis auf Weiteres eine Coronaregionalverordnung für das Gebiet des Kreises Gütersloh. Das Sofortprogramm in den jeweils betroffenen Regionen läuft vorerst bis zum 31. Oktober 2020.

Aufgrund der großen Nachfrage hatte das Land zuletzt zusätzlich vier Millionen Euro für das Angebot bereitgestellt und den Berechtigtenkreis erweitert:

Beschäftigte aller Plankrankenhäuser – also neben Akutkrankenhäusern auch Psychiatrien – und Dialysezentren sowie sonstigen Kliniken, die akut Infizierte behandeln, können das Angebot nutzen. Darüber hinaus sind Beschäftigte in voll- oder teilstationären Einrichtungen für die Betreuung von Menschen mit Behinderung, Beschäftigte der kommunalen Gesundheitsämter, die in direktem Kontakt zu Corona-infizierten Personen stehen können und Mitarbeiter des öffentlichen Rettungsdienstes sowie stationärer Alten- und Pflegeeinrichtungen eingeschlossen. Zum Start des Sofortprogramms im März standen kostenfreie Mietfahrzeuge zunächst ausschließlich für Klinikpersonal in Akutkrankenhäusern zur Verfügung, in denen Corona-Patienten behandelt werden.

Über ein einheitliches Formular melden Beschäftigte ihren Bedarf an einem Mietfahrzeug an. Für den erweiterten Berechtigtenkreis steht das Formular unter www.vm.nrw.de oder https://www.mobil.nrw/mietfahrzeugprogramm.html zur Verfügung. Dort finden Sie auch eine detaillierte Information zum Berechtigtenkreis. Die Klinik- beziehungsweise Einrichtungsleitung unterzeichnet das Formular und bestätigt, dass der Beschäftigte das Angebot in Anspruch nehmen darf. Gegen Vorlage des Formulars kann das Personal das Mietfahrzeug direkt bei einer teilnehmenden Autovermietung anmieten.

Um die Abrechnung müssen sich die Krankenhausbeschäftigten nicht kümmern – das übernimmt der Autoverleiher direkt mit der Bezirksregierung Münster, die dieses Programm zentral für das ganze Land betreut.