Der Schätzerkreis hat den durchschnittlichen kostendeckenden Zusatzbeitragssatz für das kommende Jahr um 0,8 Beitragssatzpunkte angehoben. Das bedeutet, dass der Beitragssatz zur GKV im kommenden Jahr für sehr viele Versicherte massiv ansteigen wird. Dieser sehr hohe Beitragssatzanstieg kommt nicht von ungefähr: Im letzten Jahr hat der Schätzerkreis den durchschnittlichen kostendeckenden Zusatzbeitragssatz zu niedrig angesetzt. Hinzu kamen der gesetzlich verordnete Rücklagenabbau und eine ungebremste Ausgabendynamik.
Für die Krankenkassen ergibt sich daraus für das kommende Jahr ein drastischer Erhöhungsdruck. Denn bei den meisten Krankenkassen stehen keine Reserven mehr zur Verfügung, um Beitragssteigerungen im nächsten Jahr zu vermeiden oder auch nur abzumildern. Diese sind entsprechend der gesetzlichen Vorgaben längst aufgebraucht. Schlimmer noch: Krankenkassen, deren Reserven aufgrund der sehr schwierigen Finanzsituation unter die gesetzliche Mindestreserve gesunken sind, müssen diese im kommenden Jahr wieder auffüllen, was eine zusätzliche Erhöhung ihres Zusatzbeitragssatzes erforderlich macht. Das Schlimme daran ist, dass die Beitragszahler für die höheren Beiträge keine bessere Versorgung erhalten.
Mit den anstehenden Beitragssatzerhöhungen wird die finanzielle Belastbarkeit der Versicherten und Arbeitgebenden zunehmend an ihre Grenzen gebracht. Vor diesem Hintergrund ist unerklärlich, dass die Gesundheitspolitik der sich immer schneller drehenden Beitragsspirale tatenlos zuschaut. Es ist dringend notwendig, die vorhandenen Effizienzreserven konsequent zu heben und unwirtschaftliche Strukturen und Behandlungsprozesse abzubauen. Immer neue Gesetze, die die gesundheitliche Versorgung kaum besser, dafür aber deutlich teurer machen, lösen die strukturellen Probleme der GKV nicht.
Das Gesundheitswesen funktioniert langfristig nur, wenn es medizinisch, pflegerisch und ökonomisch im Gleichgewicht ist. Alles andere können sich die Beitragszahlenden nicht mehr leisten und nützt auch langfristig den Patientinnen und Patienten nicht.