Zwei Monate früher als geplant sollen die Corona-Sonderregeln am Arbeitsplatz zum 2. Februar auslaufen. Betriebliche Hygienekonzepte, Abstandsregeln und Testangebote sind betroffen. Betriebe müssen immer noch durch eine Gefährdungsbeurteilung Maßnahmen zum Infektionsschutz in einem Hygienekonzept festlegen. Das sieht die bis 7. April 2023 befristeteSARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung vor. Nun hat Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD)gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters angekündigt, dass er die Sonderregeln am Arbeitsplatz zum Schutz vor einer Corona-Ansteckung zwei Monate früher als geplant beenden will.
Aufgrund rückläufiger Infektionszahlen und der Immunisierung der Bevölkerung seien bundesweit einheitliche Vorgaben zum betrieblichen Infektionsschutz nicht mehr nötig, so der Arbeitsminister.